Immobilie steuerfrei verkaufen – wann fallen beim Immobilienverkauf Steuern an?

Sep. 3, 2026 | Ratgeber

Autor: Dirk Bluhm | Immobilienmakler in Hamburg

Immobilienmakler, Eigentümerberater und Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm. Spezialisiert auf den Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Hamburg. Schwerpunkte: Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Erbschaftsimmobilien, vermietete Wohnungen und Eigentümerberatung.

Eine Immobilie kann auch innerhalb von zehn Jahren steuerfrei verkauft werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Eigennutzung erfüllt sind. Bei vermieteten Immobilien ist dagegen häufig die Zehnjahresfrist entscheidend. Bei Erbschaft, Schenkung oder wechselnder Nutzung wird es komplizierter. Deshalb sollten Eigentümer Erwerbsdatum, Nutzung und geplanten Verkaufszeitpunkt prüfen, bevor sie mit dem Verkauf beginnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nicht jeder Immobilienverkauf ist steuerpflichtig: Entscheidend sind vor allem Erwerbszeitpunkt, Nutzung und Art des Erwerbs.
  • Die Zehnjahresfrist ist besonders bei vermieteten Immobilien wichtig: Liegen Anschaffung und Veräußerung außerhalb des gesetzlichen Zehnjahreszeitraums, fällt ein privater Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG grundsätzlich nicht mehr unter diese Besteuerung.
  • Eigennutzung kann einen früheren steuerfreien Verkauf ermöglichen: Eine selbst genutzte Immobilie muss nicht zwangsläufig zehn Jahre gehalten werden.
  • Drei Kalenderjahre bedeuten nicht automatisch 36 Monate: Bei der entsprechenden Eigennutzungsregel kommt es auf einen zusammenhängenden Zeitraum an, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt.
  • Bei einer Erbschaft beginnt nicht einfach eine neue Zehnjahresfrist: Bei einem unentgeltlichen Erwerb kann die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger entscheidend sein.
  • Unbebaute Grundstücke sind ein Sonderfall: Die Ausnahme für eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken lässt sich auf ein unbebautes Grundstück grundsätzlich nicht übertragen.
  • Besteuert wird nicht automatisch der Verkaufspreis: Bei einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft ist der steuerlich ermittelte Veräußerungsgewinn maßgeblich.
  • Der Verkaufszeitpunkt kann einen erheblichen Unterschied machen: Liegt eine relevante Frist nur wenige Monate entfernt, sollte die steuerliche Situation vor dem Verkaufsstart geklärt werden.

Inhaltsverzeichnis

Eine Frage höre ich von Eigentümern immer wieder: „Herr Bluhm, muss ich beim Verkauf meines Hauses eigentlich Steuern zahlen?“

Ich verstehe, warum man darauf gerne eine einfache Ja-oder-Nein-Antwort hätte. Die gibt es leider nicht.

Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus, eine seit Jahren vermietete Eigentumswohnung, ein geerbtes Elternhaus und ein unbebautes Grundstück können steuerlich völlig unterschiedliche Ausgangssituationen haben.

Als Immobilienmakler bin ich kein Steuerberater und berechne deshalb auch keine individuelle Steuerlast. Ich halte es aber für meine Aufgabe, solche Fragen frühzeitig anzusprechen. Denn es wäre ausgesprochen ärgerlich, wenn erst kurz vor dem Notartermin auffällt, dass wenige Monate beim Verkaufszeitpunkt einen erheblichen Unterschied machen könnten.

 

Wann kann ich eine Immobilie steuerfrei verkaufen?

Bei Immobilien im Privatvermögen gibt es zwei besonders wichtige Situationen: Zum einen kann die Zehnjahresfrist zwischen Anschaffung und Veräußerung eine Rolle spielen. Zum anderen bestehen Ausnahmen für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Der häufig verwendete Begriff „Spekulationssteuer“ führt dabei manchmal in die falsche Richtung. Es gibt nicht einfach eine besondere Steuer, die automatisch bei jedem Hausverkauf anfällt. Vielmehr kann ein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft unter den Voraussetzungen des § 23 Einkommensteuergesetz steuerlich relevant werden.

Deshalb sollte die erste Frage nicht lauten: „Wie hoch ist meine Spekulationssteuer?“

Die bessere erste Frage lautet: „Fällt mein geplanter Verkauf überhaupt unter die entsprechenden steuerlichen Regeln?“

Um das beurteilen zu können, braucht man vor allem Daten: Wann wurde gekauft? Wie wurde die Immobilie genutzt? Gab es Vermietungszeiten? Wurde die Immobilie geerbt oder geschenkt? Und wann soll der Verkauf stattfinden?

 

Wie funktioniert die Zehnjahresfrist beim Immobilienverkauf?

Bei Grundstücken und Immobilien im Privatvermögen ist grundsätzlich relevant, ob zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Nach Ablauf dieses Zeitraums fällt ein Veräußerungsgewinn in einem typischen privaten Fall grundsätzlich nicht mehr unter § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Gerade Eigentümer vermieteter Wohnungen kennen deshalb den Satz: „Nach zehn Jahren kann ich steuerfrei verkaufen.“

Als Orientierung ist das brauchbar. Als allgemeine Regel für jede Immobilie ist es zu einfach, weil beispielsweise Eigennutzung, unentgeltlicher Erwerb und besondere Nutzungssituationen berücksichtigt werden müssen.

 

Ein einfaches Beispiel zur Zehnjahresfrist

Angenommen, Sie haben eine Eigentumswohnung gekauft und seitdem durchgehend vermietet. Nun denken Sie kurz vor Ablauf des Zehnjahreszeitraums über einen Verkauf nach.

Dann würde ich nicht einfach mit der Vermarktung beginnen und hoffen, dass es steuerlich schon passen wird. Ich würde zuerst die maßgeblichen Vertragsdaten heraussuchen und die Situation fachlich prüfen lassen.

Gerade wenn zwischen zwei möglichen Verkaufszeitpunkten nur wenige Wochen oder Monate liegen, kann diese Prüfung wichtiger sein als die Frage, ob Sie im Frühjahr oder Herbst bessere Fotos für das Exposé bekommen.

Ob unabhängig von der Steuer gerade ein guter Verkaufszeitpunkt ist, erläutere ich ausführlicher in meinem Ratgeber Immobilie jetzt verkaufen oder warten – wann ist der richtige Zeitpunkt?.

 

Wann kann ich eine selbst genutzte Immobilie steuerfrei verkaufen?

Hier entsteht eines der häufigsten Missverständnisse. Eigentümer hören von der Zehnjahresfrist und glauben deshalb, sie müssten ihr selbst bewohntes Haus grundsätzlich zehn Jahre besitzen, bevor sie es steuerfrei verkaufen können.

Das stimmt so pauschal nicht.

Das Einkommensteuergesetz sieht eine Ausnahme für Immobilien vor, die zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Wer beispielsweise ein Haus kauft, es von Anfang an selbst bewohnt und einige Jahre später wieder verkauft, befindet sich deshalb in einer anderen Ausgangssituation als ein Eigentümer, der seine Immobilie während dieser Zeit vermietet hat.

Beispiel: Haus gekauft und durchgehend selbst bewohnt

Sie kaufen 2022 ein Einfamilienhaus und beziehen es selbst. 2026 ändern sich Ihre Lebensumstände und Sie möchten verkaufen.

Die zehn Jahre sind offensichtlich noch nicht abgelaufen. Trotzdem darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass der Verkaufsgewinn steuerpflichtig ist. Die durchgehende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist hier der entscheidende Punkt.

Komplizierter wird es, wenn eine Immobilie zunächst vermietet, später selbst genutzt oder teilweise anderweitig genutzt wurde. Dann sollten die einzelnen Zeiträume genau betrachtet werden.

 

Was bedeutet die Regel mit den drei Kalenderjahren?

Neben der durchgehenden Eigennutzung gibt es die häufig als „Drei-Jahres-Regel“ bezeichnete Ausnahme. Das Gesetz spricht von einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.

Wichtig ist: Damit sind nicht automatisch drei volle Jahre beziehungsweise 36 Monate gemeint.

Erforderlich ist ein zusammenhängender Zeitraum der Eigennutzung, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt. Genau dieser Unterschied wird in vielen vereinfachten Internetbeiträgen nicht deutlich genug.

Beispiel: Erst vermietet, später selbst genutzt

Nehmen wir an, eine Wohnung war zunächst vermietet. Der Eigentümer zieht gegen Ende eines Jahres selbst ein, bewohnt sie im gesamten folgenden Kalenderjahr und verkauft sie im darauffolgenden Jahr.

Hier kann die Regel über die drei Kalenderjahre relevant werden, obwohl keine 36 Monate Eigennutzung vorliegen.

Gerade bei solchen Konstellationen würde ich mich aber nicht auf eine Faustregel wie „zweimal Silvester reicht“ verlassen. Entscheidend sind die tatsächlichen Daten und die konkrete Nutzung. Diese sollten vor einer Verkaufsentscheidung steuerlich geprüft werden.

 

Was gilt beim Verkauf einer vermieteten Immobilie?

Bei einer vermieteten Immobilie ist die Zehnjahresfrist häufig wesentlich wichtiger als bei einem durchgehend selbst bewohnten Eigenheim.

Wurde beispielsweise eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft und seitdem vermietet, kann ein Verkauf innerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums zu einem steuerlich relevanten privaten Veräußerungsgewinn führen.

Deshalb gehört für mich bei einer vermieteten Immobilie das ursprüngliche Erwerbsdatum früh auf den Tisch.

Gleichzeitig sollte die Steuerfrage nie isoliert betrachtet werden. Eine vermietete Wohnung hat beim Verkauf weitere Besonderheiten: bestehender Mietvertrag, Miethöhe, Käuferzielgruppe, Renditeerwartungen und die Frage, ob hauptsächlich Kapitalanleger angesprochen werden.

Diese Themen erläutere ich ausführlich in meinem Ratgeber Vermietete Wohnung verkaufen – Tipps für Eigentümer.

 

Was gilt bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie?

Bei einer Erbschaft höre ich häufig die Vermutung: „Dann beginnt für mich jetzt eine neue Zehnjahresfrist.“

So einfach ist es nicht.

Bei einem unentgeltlichen Erwerb kann für § 23 EStG die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger maßgeblich sein. Deshalb ist bei einem geerbten Elternhaus beispielsweise wichtig, wann und unter welchen Umständen die Eltern die Immobilie erworben haben.

Beispiel: Elternhaus wird geerbt

Die Eltern haben ein Haus viele Jahre vor der Erbschaft erworben. Das Kind erbt die Immobilie und möchte sie kurze Zeit später verkaufen.

Für die Beurteilung eines privaten Veräußerungsgeschäfts schaut man dann nicht einfach nur auf den Zeitpunkt der Erbschaft. Die Vorgeschichte des Rechtsvorgängers kann entscheidend sein.

Das bedeutet allerdings nicht, dass bei jeder Erbschaft automatisch alles steuerfrei ist. Neben § 23 EStG können weitere steuerliche Fragen eine Rolle spielen, und teilweise entgeltliche Übertragungen oder Erbauseinandersetzungen können die Situation zusätzlich verändern.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben und über einen Verkauf nachdenken, finden Sie die weiteren praktischen Schritte in meinem Ratgeber Immobilie geerbt – verkaufen oder behalten?.

 

Was gilt beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks?

Ein unbebautes Grundstück ist steuerlich nicht einfach mit einem selbst bewohnten Einfamilienhaus gleichzusetzen.

Die Ausnahme für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt gerade eine entsprechende Wohnnutzung voraus. Ein unbebautes Grundstück ist deshalb grundsätzlich kein begünstigtes Wirtschaftsgut für diese Eigennutzungsausnahme.

Das kann beispielsweise wichtig werden, wenn ein Eigentümer ein Grundstück vor weniger als zehn Jahren gekauft hat und es nun mit Gewinn verkaufen möchte.

Auch bei einer abgetrennten unbebauten Teilfläche eines ansonsten selbst genutzten Wohngrundstücks können Besonderheiten entstehen. Deshalb würde ich gerade bei Grundstücksteilungen und vergleichbaren Fällen vor dem Verkauf steuerlichen Rat einholen.

 

Wie wird ein möglicher steuerpflichtiger Gewinn beim Immobilienverkauf ermittelt?

Ein weiteres häufiges Missverständnis lautet: „Wenn ich mein Haus für 600.000 Euro verkaufe, muss ich 600.000 Euro versteuern.“

So funktioniert die Berechnung eines privaten Veräußerungsgewinns nicht.

Wenn ein Verkauf unter § 23 EStG fällt, ist grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn relevant. Vereinfacht gesagt wird der Veräußerungspreis den maßgeblichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten gegenübergestellt und um steuerlich zu berücksichtigende Positionen angepasst.

Auch bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung können bei der steuerlichen Gewinnermittlung eine Rolle spielen. Bei vermieteten Immobilien können außerdem bereits vorgenommene Abschreibungen für die Berechnung relevant werden.

Deshalb würde ich eine individuelle Steuerbelastung niemals mit der einfachen Formel „Verkaufspreis minus damaliger Kaufpreis“ berechnen.

 

Ein vereinfachtes Beispiel

Eine Immobilie wurde für 350.000 Euro erworben und später für 500.000 Euro verkauft. Die Differenz von 150.000 Euro ist nicht automatisch der endgültige steuerpflichtige Gewinn.

Anschaffungs- und Herstellungskosten, bestimmte Veräußerungskosten und gegebenenfalls Abschreibungen können die steuerliche Berechnung beeinflussen.

Die tatsächliche Berechnung gehört deshalb in die Hände eines Steuerberaters.

Welche Kosten unabhängig von der Einkommensteuer rund um einen Verkauf entstehen können, erläutere ich in meinem Ratgeber Kosten beim Immobilienverkauf in Hamburg.

 

Wie hoch ist die Steuer beim Immobilienverkauf?

Eine pauschale „Spekulationssteuer von 20 Prozent“ oder einen anderen festen Steuersatz für jeden privaten Immobilienverkauf gibt es nicht.

Ist ein privater Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, fließt er grundsätzlich in die einkommensteuerliche Betrachtung ein. Deshalb hängt die tatsächliche Belastung unter anderem von der persönlichen steuerlichen Situation des Eigentümers ab.

Genau deshalb halte ich pauschale Online-Rechner nur für eine erste Orientierung. Bei einem größeren möglichen Veräußerungsgewinn sollte die individuelle Situation fachlich berechnet werden.

 

Kann es sinnvoll sein, wegen der Steuer mit dem Immobilienverkauf zu warten?

Ja, in bestimmten Situationen kann der Verkaufszeitpunkt steuerlich einen erheblichen Unterschied machen. Daraus folgt aber nicht, dass Warten automatisch die bessere Entscheidung ist.

Stellen Sie sich vor, eine vermietete Wohnung nähert sich dem Ende eines möglicherweise relevanten Zehnjahreszeitraums. Dann wäre es aus meiner Sicht fahrlässig, einfach einen Verkaufsprozess zu starten, ohne die steuerliche Situation vorher zu klären.

Andererseits kann es ebenso falsch sein, allein wegen einer vermeintlichen Steuerregel jahrelang zu warten, obwohl die persönliche Situation oder der Immobilienmarkt für einen früheren Verkauf sprechen.

Deshalb gehören für mich drei Fragen zusammen: Was ist die Immobilie heute wert? Welche steuerlichen Folgen könnte ein Verkauf haben? Und passt der Zeitpunkt zu den persönlichen Zielen des Eigentümers?

Den realistischen Wert sollten Sie dabei nicht mit Ihrem gewünschten Verkaufserlös verwechseln. Wie der aktuelle Marktwert einer Immobilie entsteht, erkläre ich in meinem Ratgeber zur Immobilienbewertung in Hamburg.

 

Welche Informationen sollten Eigentümer vor dem Verkauf zusammentragen?

Wenn die Steuerfrage relevant sein könnte, würde ich nicht erst kurz vor dem Notartermin mit der Suche nach Unterlagen beginnen.

Hilfreich sind insbesondere die ursprünglichen Erwerbsunterlagen, Informationen über den Zeitpunkt des Erwerbs, Unterlagen zu späteren Investitionen und Modernisierungen sowie eine möglichst genaue Übersicht darüber, wann die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder anderweitig überlassen wurde.

Bei einer Erbschaft gehören auch die Erwerbsdaten des Rechtsvorgängers zur Prüfung. Bei einer ehemals vermieteten und später selbst genutzten Immobilie sollten die Zeitpunkte des Mietendes und des Beginns der Eigennutzung nachvollziehbar sein.

Unabhängig von der Steuer benötigen Sie für einen Verkauf noch weitere Dokumente. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in meinem Ratgeber Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?.

 

Warum ich die Steuerfrage früh anspreche

Mir geht es bei einem Immobilienverkauf nicht darum, möglichst schnell ein Exposé online zu stellen.

Ich erlebe immer wieder, dass Eigentümer zunächst über Fotos, Besichtigungen und den Angebotspreis sprechen möchten. Das ist verständlich. Aber manchmal liegt die wichtigere Frage einen Schritt davor.

Wenn beispielsweise eine lange vermietete Wohnung verkauft werden soll und eine relevante steuerliche Frist möglicherweise kurz bevorsteht, möchte ich das wissen, bevor wir den Verkaufsstart festlegen.

Ich werde Ihnen dann nicht erklären, welche Steuer Sie persönlich zahlen müssen. Das wäre nicht meine Aufgabe. Ich werde Ihnen aber sagen: „Bitte lassen Sie diesen Punkt vor dem Verkaufsstart steuerlich prüfen.“

Für mich gehört genau das zu einer vernünftigen Vorbereitung. Die meisten Eigentümer brauchen am Anfang nicht möglichst viele Versprechen. Sie brauchen zunächst Klarheit.

 

Mein persönlicher Rat

Wenn Sie bei Ihrer Immobilie auch nur den Verdacht haben, dass die Zehnjahresfrist, eine frühere Vermietung, eine Erbschaft oder eine wechselnde Nutzung steuerlich relevant sein könnte, klären Sie diese Frage vor dem Verkaufsstart.

Ein Immobilienverkauf lässt sich vorbereiten. Einen bereits unterschriebenen Kaufvertrag kann man dagegen nicht einfach einige Monate zurückdrehen, weil anschließend eine steuerliche Frist entdeckt wurde.

Mein Rat ist deshalb: Stellen Sie zuerst die Fakten zusammen, lassen Sie steuerliche Zweifelsfragen von einem Steuerberater beurteilen und entwickeln Sie anschließend die Verkaufsstrategie. Danach können Marktwert, Angebotspreis, Vermarktung und Zeitplan sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Wenn Sie über einen Verkauf in Hamburg nachdenken und zunächst klären möchten, wie der Immobilienverkauf praktisch vorbereitet werden sollte, finden Sie den gesamten Ablauf in meinem Ratgeber Immobilie verkaufen in Hamburg – der komplette Ratgeber für Eigentümer.

 

Häufige Fragen zu Steuern beim Immobilienverkauf

Muss ich beim Verkauf einer Immobilie immer Steuern zahlen?

Nein. Ob ein privater Immobilienverkauf steuerlich relevant ist, hängt insbesondere vom Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung, der Nutzung der Immobilie und möglichen Ausnahmen ab. Ein Verkauf kann deshalb auch vollständig außerhalb der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte liegen.

 

Kann ich eine Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren steuerfrei verkaufen?

Ja, das kann möglich sein. Besonders wichtig sind die gesetzlichen Ausnahmen für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Deshalb bedeutet „weniger als zehn Jahre Eigentum“ nicht automatisch „steuerpflichtiger Verkauf“.

 

Muss ich mein Haus drei volle Jahre selbst bewohnt haben?

Nicht zwingend. Bei der entsprechenden Eigennutzungsregel geht es um einen zusammenhängenden Nutzungszeitraum, der sich über das Verkaufsjahr und die beiden vorangegangenen Kalenderjahre erstreckt. Das müssen nicht drei volle Kalenderjahre beziehungsweise 36 Monate sein. Bei wechselnder Nutzung sollte die konkrete Situation steuerlich geprüft werden.

 

Kann ich ein selbst bewohntes Haus nach fünf Jahren steuerfrei verkaufen?

Das kann möglich sein. Wurde die Immobilie beispielsweise seit Anschaffung durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann die Eigennutzungsausnahme greifen. Entscheidend ist jedoch der konkrete Sachverhalt.

 

Was gilt, wenn meine Wohnung zunächst vermietet und später selbst genutzt wurde?

Dann sind die genauen Nutzungszeiträume besonders wichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Eigennutzungsregel auch bei einer zuvor vermieteten Immobilie relevant werden. Eine pauschale Beurteilung allein anhand der Zahl der Jahre ist hier nicht sinnvoll.

 

Beginnt bei einer geerbten Immobilie eine neue Zehnjahresfrist?

Bei einem unentgeltlichen Erwerb wird für § 23 EStG nicht einfach nur auf den Erbzeitpunkt geschaut. Die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger kann dem Rechtsnachfolger zugerechnet werden. Deshalb sollte bei einem geerbten Haus oder einer geerbten Wohnung die Erwerbsgeschichte des Erblassers geprüft werden.

 

Kann ich ein unbebautes Grundstück durch Eigennutzung steuerfrei verkaufen?

Die Ausnahme für eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken greift bei einem unbebauten Grundstück grundsätzlich nicht, weil dort keine entsprechende Wohnnutzung möglich ist. Innerhalb des Zehnjahreszeitraums kann deshalb eine andere steuerliche Situation bestehen als bei einem selbst bewohnten Haus.

 

Wird beim steuerpflichtigen Immobilienverkauf der gesamte Verkaufspreis versteuert?

Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich der steuerlich ermittelte Veräußerungsgewinn. Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, bestimmte Veräußerungskosten und gegebenenfalls weitere steuerliche Positionen können die Berechnung beeinflussen.

 

Gibt es einen festen Steuersatz für den Immobilienverkauf?

Nein. Bei einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgewinn gibt es keinen einheitlichen pauschalen „Spekulationssteuersatz“ für alle Eigentümer. Die tatsächliche Belastung hängt von der persönlichen einkommensteuerlichen Situation ab.

 

Sollte ich wegen einer möglichen Steuer mit dem Verkauf warten?

Das kann sinnvoll sein, wenn eine steuerlich relevante Frist kurz bevorsteht. Die Entscheidung sollte aber nicht allein nach einer Faustregel getroffen werden. Steuerliche Situation, Marktwert, persönliche Ziele und Marktbedingungen sollten gemeinsam betrachtet werden.

 

Kann mein Immobilienmakler berechnen, wie viel Steuer ich zahlen muss?

Eine individuelle steuerliche Beurteilung gehört nicht zur Aufgabe eines Immobilienmaklers. Ich kann im Rahmen der Verkaufsvorbereitung auf mögliche steuerlich relevante Punkte aufmerksam machen und die für den Verkauf wichtigen Fakten strukturieren. Die verbindliche steuerliche Beurteilung und Berechnung sollte durch einen Steuerberater erfolgen.

 

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über mögliche steuerliche Aspekte eines privaten Immobilienverkaufs und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuerliche Folgen hängen vom konkreten Einzelfall ab und können sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung ändern. Lassen Sie Ihre persönliche Situation bei steuerlich relevanten Fragen bitte von einem Steuerberater beziehungsweise bei rechtlichen Fragen von einer entsprechend qualifizierten Stelle prüfen.

Über Dirk Bluhm

Hinter jeder Immobilie steckt eine Geschichte. Genau deshalb bin ich Immobilienmakler geworden.

Mein Name ist Dirk Bluhm und ich bin Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm in Hamburg. Ich begleite Eigentümer beim Verkauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Mehrfamilienhäusern in Hamburg und Umgebung.

In den vergangenen Jahren habe ich zahlreiche Eigentümer kennengelernt, die vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen standen. Manche mussten das Elternhaus verkaufen, andere eine geerbte Wohnung. Wieder andere standen vor einem Umzug, einer Scheidung oder der Frage, wie sie ihre Immobilie im Alter sinnvoll nutzen können.

Dabei habe ich festgestellt, dass die meisten Menschen nicht zuerst einen Makler suchen. Sie suchen Klarheit. Sie möchten wissen, was ihre Immobilie wert ist, wie der Verkaufsprozess abläuft und welche Entscheidung für ihre persönliche Situation die richtige ist.

Genau dabei möchte ich helfen.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Immobilienbewertung und dem Verkauf von Wohnimmobilien in Hamburg. Dazu gehören unter anderem Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Mehrfamilienhäuser in Stadtteilen wie Wandsbek, Rahlstedt, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Winterhude, Eimsbüttel und dem Alstertal.

Die Inhalte auf dieser Webseite basieren auf Erfahrungen aus meiner täglichen Arbeit mit Eigentümern. Ich teile hier Wissen rund um Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Preisfindung, Vermarktung, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlungen, Notartermine und die erfolgreiche Übergabe von Immobilien.

Mein Ziel ist es, Eigentümern verständliche Informationen, nachvollziehbare Empfehlungen und Orientierung für wichtige Entscheidungen zu geben. Offen, ehrlich und ohne unnötiges Fachchinesisch.

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Dirk Bluhm auf einen Blick

  • Immobilienmakler in Hamburg
  • Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm
  • Schwerpunkt: Immobilienbewertung und Immobilienverkauf
  • Tätigkeitsgebiet: Hamburg und Umgebung
  • Themengebiete: Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Erbschaftsimmobilien, vermietete Wohnungen und Eigentümerberatung

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