Wer ein Grundstück verkaufen in Hamburg möchte, sollte den Preis nicht allein aus Grundstücksgröße und Bodenrichtwert ableiten. Entscheidend sind unter anderem Lage, Bebaubarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Baulasten und mögliche Bodenbelastungen. Gerade bei größeren oder teilbaren Grundstücken kann die bauliche Nutzung erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Preis haben. Deshalb sollte vor dem Verkauf zunächst geklärt werden, welches Potenzial tatsächlich im Grundstück steckt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Bodenrichtwert ist eine wichtige Orientierung, aber nicht automatisch der Marktwert Ihres Grundstücks.
- Die mögliche Bebaubarkeit kann erheblichen Einfluss darauf haben, was Käufer für ein Grundstück bezahlen.
- Größe, Zuschnitt, Lage, Zuwegung und Erschließung müssen gemeinsam betrachtet werden.
- Bei größeren Grundstücken sollte geprüft werden, ob eine Teilung oder zusätzliche Bebauung grundsätzlich infrage kommt.
- Baulasten, Grundbuchbelastungen und Hinweise auf Bodenbelastungen können den Grundstückswert beeinflussen.
- Ein bebautes Grundstück kann für Käufer einen anderen Wert haben als für den bisherigen Eigentümer.
- Privatkäufer, Bauträger und Projektentwickler können ein Grundstück aus völlig unterschiedlichen Perspektiven bewerten.
- Vor dem Grundstücksverkauf sollten deshalb Wert, Nutzungsmöglichkeiten, Unterlagen und Verkaufsstrategie geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was sollten Eigentümer vor dem Grundstücksverkauf zuerst klären?
- Wie wird der Wert eines Grundstücks in Hamburg ermittelt?
- Ist der Bodenrichtwert gleich dem Grundstückswert?
- Warum ist die Bebaubarkeit für den Grundstückswert so wichtig?
- Kann ein großes Grundstück geteilt oder zusätzlich bebaut werden?
- Welche Rolle spielen Baulasten und Bodenbelastungen?
- Was gilt beim Verkauf eines bereits bebauten Grundstücks?
- Privatkäufer oder Bauträger – wer ist der richtige Käufer?
- Welche Unterlagen werden für den Grundstücksverkauf benötigt?
- Wie würde ich ein Grundstück in Hamburg verkaufen?
- Welche Fehler sollten Grundstückseigentümer vermeiden?
- Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf in Hamburg
Was sollten Eigentümer vor dem Grundstücksverkauf zuerst klären?
Bevor Sie ein Grundstück verkaufen in Hamburg, sollten Sie zunächst klären, was genau Sie besitzen, welche Nutzungsmöglichkeiten bestehen und welche Eigenschaften den Wert beeinflussen. Erst danach lässt sich sinnvoll über einen realistischen Verkaufspreis sprechen.
Wenn mir ein Eigentümer sagt:
„Mein Grundstück hat 800 Quadratmeter und der Bodenrichtwert liegt bei X Euro pro Quadratmeter – dann weiß ich doch ungefähr, was es wert ist.“
Dann würde ich antworten:
„Wir haben damit einen ersten Anhaltspunkt. Aber den Wert Ihres Grundstücks kennen wir noch nicht.“
Genau das ist für mich einer der wichtigsten Punkte beim Grundstücksverkauf.
Zwei Grundstücke in derselben Straße können ähnlich groß sein und trotzdem für einen Käufer unterschiedlich interessant sein.
Das eine hat vielleicht einen günstigen Zuschnitt, eine gute Zuwegung und interessante Bebauungsmöglichkeiten.
Beim anderen Grundstück schränken Zuschnitt, bestehende Bebauung, Baulasten oder andere Besonderheiten die Nutzung ein.
Deshalb würde ich vor dem Verkauf zunächst folgende Fragen beantworten:
- Wie groß ist das Grundstück tatsächlich?
- Wie ist es geschnitten?
- Wie ist die Zuwegung geregelt?
- Ist das Grundstück erschlossen?
- Was darf dort gebaut werden?
- Ist eine weitere Bebauung möglicherweise denkbar?
- Kommt eine Grundstücksteilung infrage?
- Welche Bebauung befindet sich bereits auf dem Grundstück?
- Gibt es Baulasten oder Belastungen im Grundbuch?
- Gibt es Hinweise auf Bodenbelastungen?
- Welche Käufergruppe kommt überhaupt infrage?
Erst wenn diese Punkte klarer sind, würde ich über den möglichen Verkaufspreis sprechen.
Das entspricht auch hier meinem Grundsatz: Die meisten Eigentümer brauchen keinen Makler. Sie brauchen zunächst Klarheit.
Wie wird der Wert eines Grundstücks in Hamburg ermittelt?
Der Wert eines Grundstücks in Hamburg hängt nicht nur von seiner Fläche ab. Entscheidend sind unter anderem Lage, Grundstückszuschnitt, Bebaubarkeit, mögliche Nutzung, Erschließung, Bodenverhältnisse und weitere rechtliche oder tatsächliche Eigenschaften.
Natürlich spielt die Lage eine große Rolle.
Ein Grundstück in Poppenbüttel ist nicht automatisch mit einem Grundstück in Sasel, Volksdorf, Bramfeld oder einem anderen Hamburger Stadtteil vergleichbar.
Aber selbst innerhalb eines Stadtteils können erhebliche Unterschiede bestehen.
Eine ruhige Wohnstraße kann anders bewertet werden als eine stark befahrene Straße. Auch Ausrichtung, Nachbarschaft, Grundstückstiefe oder eine ungünstige Zufahrt können eine Rolle spielen.
Bei einem Grundstück kommt jedoch ein weiterer Punkt hinzu, der bei einer Eigentumswohnung beispielsweise deutlich weniger Bedeutung hat:
Was kann ein zukünftiger Eigentümer mit diesem Grundstück machen?
Genau deshalb sollte eine Immobilienbewertung in Hamburg bei einem Grundstück nicht bei der Quadratmeterzahl und einem Bodenrichtwert aufhören.
Ich möchte verstehen, welches Grundstück wir tatsächlich vor uns haben und wie der Markt seine Eigenschaften voraussichtlich einordnet.
Ist der Bodenrichtwert gleich dem Grundstückswert?
Nein. Der Bodenrichtwert ist eine wichtige Orientierung für die Grundstücksbewertung, aber er ist nicht automatisch der konkrete Marktwert eines einzelnen Grundstücks. Die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Dieser Unterschied ist für Eigentümer besonders wichtig.
Die einfache Rechnung
Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = Verkaufspreis
kann zu einem Ergebnis führen, das für das konkrete Grundstück nicht zum Markt passt.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf typische beziehungsweise modellhafte Grundstücksverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone.
Das konkrete Grundstück kann davon abweichen.
Ein Grundstück kann beispielsweise größer oder kleiner sein, einen anderen Zuschnitt besitzen oder hinsichtlich seiner baulichen Nutzung Besonderheiten aufweisen.
Deshalb nutze ich den Bodenrichtwert als eine wichtige Information innerhalb der Bewertung – aber nicht als alleinige Antwort auf die Frage:
„Was bekomme ich für mein Grundstück?“
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Unterschied: Marktwert und Angebotspreis sind nicht dasselbe.
Wie aus einer Bewertung eine sinnvolle Preisstrategie entsteht, erläutere ich ausführlicher in meinem Ratgeber zum Angebotspreis einer Immobilie.
Warum ist die Bebaubarkeit für den Grundstückswert so wichtig?
Die Bebaubarkeit kann den Grundstückswert wesentlich beeinflussen, weil Käufer nicht nur Fläche erwerben, sondern Nutzungsmöglichkeiten. Deshalb sollte vor dem Verkauf möglichst klar sein, welche bauliche Nutzung planungsrechtlich zulässig oder realistisch prüfbar ist.
Gerade bei Grundstücken erlebe ich immer wieder, wie schnell aus einer Vermutung eine vermeintliche Tatsache wird.
„Auf dem Nachbargrundstück stehen zwei Häuser, also kann man bei mir auch zwei bauen.“
Oder:
„Das Grundstück ist groß genug für ein Doppelhaus.“
Vielleicht stimmt das.
Vielleicht aber auch nicht.
Entscheidend ist nicht allein die Grundstücksgröße.
Je nach Grundstück kann beispielsweise ein Bebauungsplan maßgeblich sein. Liegt kein entsprechender Bebauungsplan vor, kann sich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens unter bestimmten Voraussetzungen nach der vorhandenen Bebauung der näheren Umgebung richten.
Dazu kommen weitere baurechtliche Anforderungen.
Deshalb würde ich eine mögliche Bebauung niemals allein aufgrund der Grundstücksgröße oder der Nachbarbebauung versprechen.
Wenn die Bebaubarkeit für den Grundstückswert entscheidend ist, sollte sie vor der Vermarktung so weit geklärt werden, wie es für eine seriöse Preisfindung und Käuferansprache notwendig ist.
Das schützt übrigens nicht nur den Käufer.
Es schützt auch Sie als Eigentümer davor, Ihr Grundstück auf Basis einer Annahme zu günstig anzubieten – oder mit einem Preis in den Markt zu gehen, der sich später nicht begründen lässt.
Kann ein großes Grundstück geteilt oder zusätzlich bebaut werden?
Ob ein großes Grundstück geteilt oder zusätzlich bebaut werden kann, lässt sich nicht allein anhand seiner Quadratmeterzahl beantworten. Planungsrecht, Grundstückszuschnitt, Erschließung, Zufahrt und weitere baurechtliche Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden.
Gerade in Hamburg kann diese Frage für Eigentümer wirtschaftlich interessant sein.
Vielleicht steht auf einem großen Grundstück ein älteres Einfamilienhaus und im hinteren Bereich befindet sich eine große Gartenfläche.
Dann liegt die Frage nahe:
„Kann dort noch ein zweites Haus entstehen?“
Oder:
„Könnte ich einen Teil des Grundstücks separat verkaufen?“
Diese Möglichkeit sollte man prüfen – aber nicht vorwegnehmen.
Denn ein großer Garten ist nicht automatisch ein Baugrundstück.
Und eine theoretische Grundstücksteilung bedeutet noch nicht automatisch, dass anschließend beide Grundstücke so bebaut werden können, wie ein Eigentümer es sich vorstellt.
Wenn allerdings tatsächlich zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bestehen, können diese für die Verkaufsstrategie sehr wichtig sein.
Deshalb halte ich es für einen Fehler, ein großes Grundstück einfach als „Haus mit großem Garten“ zu vermarkten, ohne vorher zu prüfen, ob möglicherweise weiteres Potenzial vorhanden ist.
Welche Rolle spielen Baulasten und Bodenbelastungen?
Baulasten und mögliche Bodenbelastungen können die Nutzung und den Wert eines Grundstücks beeinflussen. Deshalb sollten vorhandene Informationen möglichst vor dem Verkauf beschafft und bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die sich auf ein Grundstück bezieht.
Sie kann beispielsweise dazu führen, dass bestimmte Flächen freigehalten oder bestimmte Nutzungen geduldet werden müssen. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen eine Baulast die bauliche Nutzbarkeit unterstützt.
Deshalb reicht auch hier die Aussage „Es gibt eine Baulast“ allein noch nicht aus.
Entscheidend ist, welche Baulast besteht und was sie für das konkrete Grundstück bedeutet.
Daneben sollte geprüft werden, ob Hinweise auf Bodenbelastungen oder Altlasten bestehen.
Das bedeutet nicht, dass jedes Grundstück mit einem entsprechenden Hinweis automatisch unverkäuflich oder erheblich weniger wert ist.
Aber Käufer sollten solche Informationen nicht erst entdecken, wenn die Verkaufsverhandlungen bereits weit fortgeschritten sind.
Für mich gilt auch hier:
Je besser wir das Grundstück vor dem Verkaufsstart kennen, desto sauberer können wir den Wert einordnen und desto weniger unangenehme Überraschungen entstehen später.
Was gilt beim Verkauf eines bereits bebauten Grundstücks?
Bei einem bebauten Grundstück muss geklärt werden, ob ein Käufer hauptsächlich das vorhandene Gebäude oder vor allem das Grundstück und dessen Entwicklungsmöglichkeiten bewertet. Gerade bei älteren Gebäuden können diese Sichtweisen zu sehr unterschiedlichen Preisüberlegungen führen.
Das ist manchmal ein emotional schwieriger Punkt.
Ein Eigentümer sieht vielleicht das Haus, in dem seine Familie jahrzehntelang gelebt hat.
Ein Projektentwickler sieht möglicherweise zuerst das Grundstück.
Beide betrachten dieselbe Immobilie – aber aus völlig unterschiedlichen Perspektiven.
Bei einem älteren Einfamilienhaus kann beispielsweise die Frage entstehen, ob ein Käufer das Gebäude weiter nutzen, modernisieren, erweitern oder langfristig durch eine andere Bebauung ersetzen möchte.
Das bedeutet nicht, dass ein älteres Haus automatisch keinen eigenen Wert mehr besitzt.
Aber beim Verkauf sollten wir verstehen, welche Käufergruppen welchen Nutzen in der Immobilie sehen.
Genau deshalb halte ich es bei einem bebauten Grundstück für wichtig, nicht vorschnell nur einen Bodenwert oder nur einen Gebäudewert zu betrachten.
Privatkäufer oder Bauträger – wer ist der richtige Käufer?
Ob ein Privatkäufer, Bauträger oder Projektentwickler der passende Käufer ist, hängt vom Grundstück und seinen Nutzungsmöglichkeiten ab. Die Käufergruppen kalkulieren unterschiedlich und verfolgen unterschiedliche Ziele.
Ein Privatkäufer sucht vielleicht ein Grundstück für das eigene Einfamilienhaus.
Ein anderer Käufer möchte das vorhandene Haus übernehmen.
Ein Bauträger interessiert sich möglicherweise dafür, welche Bebauung wirtschaftlich realisierbar ist.
Deshalb würde ich nicht automatisch sagen:
„Ein Bauträger zahlt immer am meisten.“
Das lässt sich so pauschal nicht behaupten.
Umgekehrt wäre es ebenfalls ein Fehler, professionelle Grundstückskäufer grundsätzlich auszuschließen, wenn das Grundstück gerade für diese Käufergruppe interessant sein könnte.
Die richtige Frage lautet für mich:
Welche Käufergruppe erkennt den tatsächlichen Nutzen dieses Grundstücks – und ist bereit, dafür einen marktgerechten Preis zu bezahlen?
Erst wenn wir diese Frage beantworten können, lässt sich eine sinnvolle Vermarktungsstrategie entwickeln.
Welche Unterlagen werden für den Grundstücksverkauf benötigt?
Für den Verkauf eines Grundstücks sollten die wesentlichen Informationen zu Eigentum, Flurstück, Grundstücksgrenzen, Belastungen und Bebaubarkeit möglichst frühzeitig zusammengestellt werden. Je nach Grundstück können weitere Unterlagen erforderlich oder sinnvoll sein.
Dazu können unter anderem gehören:
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte
- Flurstücks- und Grundstücksdaten
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- vorhandener Bebauungsplan beziehungsweise Informationen zur planungsrechtlichen Situation
- vorhandene Bauunterlagen bei bebauten Grundstücken
- Informationen zur Erschließung
- gegebenenfalls Altlastenauskunft beziehungsweise Informationen zu Bodenbelastungen
- vorhandene Vermessungsunterlagen
- gegebenenfalls bestehende Verträge oder Vereinbarungen, die das Grundstück betreffen
Welche Unterlagen im konkreten Fall wirklich benötigt werden, hängt vom Grundstück ab.
Eine ausführlichere Übersicht über die Verkaufsunterlagen finden Sie in meinem Ratgeber Unterlagen beim Immobilienverkauf.
Ich würde mit der Beschaffung wichtiger Unterlagen nicht erst beginnen, wenn bereits ein Käufer gefunden wurde.
Gerade bei Grundstücken können fehlende Informationen zu Rückfragen führen und Entscheidungen verzögern.
Wie würde ich ein Grundstück in Hamburg verkaufen?
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen in Hamburg, würde ich zuerst das Grundstück und seine Nutzungsmöglichkeiten verstehen, anschließend den realistischen Marktwert einordnen und erst danach Angebotspreis, Käufergruppe und Vermarktung festlegen.
Meine Reihenfolge wäre:
- 1. Grundstück genau aufnehmen: Größe, Zuschnitt, Lage, Bebauung, Zufahrt und Besonderheiten erfassen.
- 2. Unterlagen prüfen: Grundbuch, Flurkarte, Baulasten und weitere relevante Informationen zusammenstellen.
- 3. Bebaubarkeit einordnen: Welche Nutzungsmöglichkeiten sind bekannt und welche Fragen müssen gegebenenfalls noch geklärt werden?
- 4. Marktwert bestimmen: Bodenrichtwert, Grundstückseigenschaften, Marktdaten und Nutzungsmöglichkeiten gemeinsam betrachten.
- 5. Käufergruppe bestimmen: Privatkäufer, Eigennutzer, Nachbarn, Bauträger oder andere Investoren können unterschiedliche Interessen haben.
- 6. Angebotspreis festlegen: Der Preis sollte zur Bewertung und zur gewählten Verkaufsstrategie passen.
- 7. Grundstück gezielt vermarkten: Nicht nur Quadratmeter verkaufen, sondern die relevanten Eigenschaften nachvollziehbar darstellen.
- 8. Kaufinteressenten prüfen und verhandeln: Preis und Finanzierung müssen zusammenpassen.
- 9. Notarvertrag vorbereiten: Vereinbarungen und bekannte Besonderheiten des Grundstücks müssen sauber in den Verkaufsprozess einfließen.
Der Ablauf ähnelt damit grundsätzlich einem normalen Immobilienverkauf.
Der Unterschied liegt für mich vor allem in der Vorbereitung.
Bei einem Grundstück kann eine einzige ungeklärte Frage zur Bebaubarkeit einen erheblichen Unterschied für die Einschätzung eines Käufers machen.
Welche Fehler sollten Grundstückseigentümer vermeiden?
Der häufigste Fehler beim Grundstücksverkauf ist aus meiner Sicht, den möglichen Verkaufspreis allein aus Fläche und Bodenrichtwert abzuleiten. Ebenso problematisch ist es, eine nicht geprüfte Bebaubarkeit als gesicherte Eigenschaft zu vermarkten.
Weitere typische Fehler sind:
- Grundstücksfläche einfach mit dem Bodenrichtwert multiplizieren und das Ergebnis als Verkaufspreis übernehmen
- mögliche zusätzliche Bebauung ungeprüft versprechen
- Teilbarkeit allein aus der Grundstücksgröße ableiten
- Baulasten oder andere Grundstücksbesonderheiten erst spät prüfen
- fehlende Unterlagen erst nach Beginn der Vermarktung beschaffen
- nur eine Käufergruppe ansprechen, obwohl andere Käufer ebenfalls infrage kommen
- ein älteres Gebäude automatisch als wertlos betrachten
- den Angebotspreis nach Wunschvorstellungen statt nach Grundstück und Markt ausrichten
Ein zu hoher Angebotspreis kann auch bei einem Grundstück dazu führen, dass ein gutes Angebot lange am Markt steht und Interessenten zunehmend skeptisch werden.
Warum eine solche Preisstrategie problematisch sein kann, erläutere ich ausführlich unter Immobilienpreis zu hoch angesetzt – welche Folgen hat ein falscher Angebotspreis?.
Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf in Hamburg
Wie berechnet man den Wert eines Grundstücks in Hamburg?
Für die Grundstücksbewertung werden Bodenrichtwert und tatsächliche Eigenschaften des Grundstücks gemeinsam betrachtet. Dazu gehören insbesondere Lage, Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung und mögliche rechtliche oder tatsächliche Besonderheiten. Eine reine Multiplikation von Bodenrichtwert und Fläche reicht für eine belastbare Marktwerteinschätzung nicht aus.
Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis eines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert ist eine wichtige Orientierung, aber kein verbindlicher Verkaufspreis für ein einzelnes Grundstück. Das konkrete Grundstück kann hinsichtlich Größe, Zuschnitt, Nutzungsmöglichkeiten oder anderer Eigenschaften vom zugrunde gelegten Richtwertgrundstück abweichen.
Woher weiß ich, was auf meinem Grundstück gebaut werden darf?
Das hängt von der planungsrechtlichen Situation des Grundstücks ab. Ein Bebauungsplan kann entsprechende Vorgaben enthalten. In anderen Fällen kann unter anderem die Bebauung der näheren Umgebung eine Rolle spielen. Bei wertrelevanten Fragen zur Bebaubarkeit sollte die konkrete Situation vor dem Verkauf geprüft werden.
Kann ich einen Teil meines Grundstücks separat verkaufen?
Das kann grundsätzlich möglich sein, wenn eine entsprechende Grundstücksteilung und die anschließende Nutzung der entstehenden Grundstücke rechtlich und tatsächlich möglich sind. Grundstücksgröße allein reicht dafür nicht aus. Unter anderem Zuschnitt, Zuwegung, Erschließung und Baurecht können entscheidend sein.
Was ist ein Grundstück mit Altlasten wert?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Art und Umfang einer möglichen Bodenbelastung, daraus entstehende Einschränkungen oder Kosten und die vorgesehene Nutzung. Ein Hinweis auf eine Bodenbelastung sollte deshalb konkret geprüft und bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Sollte ich mein Grundstück an einen Bauträger verkaufen?
Das hängt vom Grundstück und Ihrer Situation ab. Ein Bauträger oder Projektentwickler kann insbesondere bei Grundstücken mit Entwicklungspotenzial ein interessanter Käufer sein. Es sollte jedoch geprüft werden, welche Käufergruppen tatsächlich infrage kommen und welche Verkaufsstrategie für das konkrete Grundstück sinnvoll ist.
Kann ich ein Grundstück in Hamburg ohne Makler verkaufen?
Ja. Eigentümer können ein Grundstück grundsätzlich selbst verkaufen. Besonders wichtig sind dann eine realistische Bewertung, die Klärung der Grundstückseigenschaften und Bebaubarkeit, vollständige Unterlagen, eine passende Käuferansprache sowie die Prüfung und Verhandlung der Kaufangebote.
Welche Steuern können beim Grundstücksverkauf entstehen?
Ob und welche steuerlichen Folgen für den Verkäufer entstehen, hängt von der individuellen Situation ab. Dabei können beispielsweise Erwerbszeitpunkt und Nutzung eine Rolle spielen. Einen allgemeinen Überblick finden Sie in meinem Ratgeber Steuern beim Immobilienverkauf. Ihre persönliche steuerliche Situation sollten Sie bei Bedarf mit einem Steuerberater klären.
Mein persönlicher Rat
Wenn Sie mir sagen:
„Herr Bluhm, ich habe ein Grundstück in Hamburg mit 900 Quadratmetern. Was bekomme ich dafür?“
Dann könnte ich Ihnen schnell irgendeine Zahl nennen.
Das wäre aber nicht die Art, wie ich arbeiten möchte.
Ich möchte zuerst wissen, welches Grundstück wir vor uns haben.
Wo liegt es genau? Wie ist es geschnitten? Was steht darauf? Wie ist die Zufahrt? Welche Bebauung ist möglich? Gibt es Besonderheiten? Und für wen könnte dieses Grundstück besonders interessant sein?
Erst danach sprechen wir über den Wert.
Gerade bei einem Grundstück kann es teuer werden, vorhandenes Potenzial zu übersehen. Genauso problematisch ist es aber, Möglichkeiten in den Verkaufspreis einzurechnen, die sich später gar nicht realisieren lassen.
Deshalb würde ich weder kleinrechnen noch schönrechnen.
Ich würde zuerst Klarheit schaffen.
Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen in Hamburg und noch nicht wissen, welchen Wert es hat oder welcher Verkaufsweg sinnvoll ist, können wir genau damit beginnen. Auf meiner Seite Immobilie verkaufen in Hamburg erfahren Sie außerdem, wie ich Eigentümer vom ersten Gespräch bis zur Übergabe begleite.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder baurechtliche Beratung. Aussagen zur Bebaubarkeit, Grundstücksteilung, zu Altlasten oder anderen rechtlichen Besonderheiten sollten bei Bedarf anhand des konkreten Grundstücks durch die zuständigen Behörden beziehungsweise geeignete Fachleute geprüft werden.


