Eigentumswohnung verkaufen – welche Unterlagen der WEG sind wichtig?

Juni 26, 2026 | Ratgeber

Autor: Dirk Bluhm | Immobilienmakler in Hamburg

Immobilienmakler, Eigentümerberater und Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm. Spezialisiert auf den Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Hamburg. Schwerpunkte: Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Erbschaftsimmobilien, vermietete Wohnungen und Eigentümerberatung.

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, sollte neben den Unterlagen zur Wohnung auch die wichtigsten Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft vorbereiten. Dazu gehören insbesondere Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Informationen zu Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Sonderumlagen und geplanten Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beim Verkauf einer Eigentumswohnung geht es nicht nur um die Wohnung selbst, sondern immer auch um die Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zeigen, welche Rechte und Pflichten mit der Wohnung verbunden sind.
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen helfen, die laufenden Kosten der Wohnung einzuordnen.
  • Die Höhe der Erhaltungsrücklage kann für Kaufinteressenten eine wichtige Information sein.
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen können Hinweise auf geplante Sanierungen, Konflikte und größere Ausgaben enthalten.
  • Beschlossene oder absehbare Sonderumlagen sollten vor dem Verkauf geklärt werden.
  • Auch die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum kann beim Verkauf wichtig werden.
  • Fehlende WEG-Unterlagen können Rückfragen verursachen und den Verkaufsprozess verzögern.
  • Ich empfehle Eigentümern deshalb, die Unterlagen möglichst vor dem eigentlichen Vermarktungsstart zusammenzustellen und zu prüfen.

Inhaltsverzeichnis

Warum sind WEG-Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung so wichtig?

Bei einer Eigentumswohnung kauft ein Käufer nicht nur die Räume innerhalb der Wohnung. Mit dem Eigentum sind zugleich Rechte und Pflichten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft verbunden. Deshalb gehören Informationen über die WEG zu einer fundierten Vorbereitung des Verkaufs.

Genau hier unterscheidet sich der Verkauf einer Eigentumswohnung deutlich vom Verkauf eines Einfamilienhauses.

Wenn ich mit einem Wohnungseigentümer am Küchentisch sitze, sprechen wir natürlich über die Wohnung: Größe, Zustand, Balkon, Etage, Ausstattung und Lage.

Aber damit ist eine Eigentumswohnung noch nicht vollständig beschrieben.

Mich interessiert ebenso das Gebäude und die Gemeinschaft dahinter.

Wie hoch ist das Hausgeld? Wie steht es um die Erhaltungsrücklage? Was wurde in den vergangenen Jahren beschlossen? Ist eine Dachsanierung geplant? Muss die Heizung erneuert werden? Gibt es bereits eine Sonderumlage?

Solche Fragen können für einen Kaufinteressenten mindestens genauso wichtig werden wie ein neues Badezimmer oder ein schöner Balkon.

Den vollständigen Ablauf eines Wohnungsverkaufs – von Bewertung und Vorbereitung über Vermarktung bis zum Notar – behandle ich deshalb bewusst getrennt in meinem kompletten Ratgeber zum Wohnung verkaufen in Hamburg.

Hier konzentrieren wir uns ausschließlich auf die WEG und die Unterlagen, die Eigentümer vor dem Verkauf kennen sollten.

 

Welche WEG-Unterlagen brauche ich beim Wohnungsverkauf?

Zu den wichtigen WEG-Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung gehören insbesondere Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, aktuelle Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Informationen zur Erhaltungsrücklage, zu Sonderumlagen und zu geplanten Maßnahmen.

Je nach Immobilie und konkreter Situation können weitere Unterlagen notwendig oder sinnvoll sein.

Für die Vorbereitung schaue ich insbesondere auf:

  • Teilungserklärung,
  • Gemeinschaftsordnung,
  • Aufteilungsplan,
  • aktuellen Wirtschaftsplan,
  • Jahresabrechnungen,
  • Höhe und Entwicklung des Hausgeldes,
  • Informationen zur Erhaltungsrücklage,
  • Protokolle beziehungsweise Niederschriften der Eigentümerversammlungen,
  • Informationen zu beschlossenen Sonderumlagen,
  • Informationen zu größeren geplanten oder beschlossenen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

Eine allgemeine Übersicht der Unterlagen, die beim gesamten Immobilienverkauf eine Rolle spielen können, finden Sie zusätzlich in meinem Ratgeber Unterlagen beim Immobilienverkauf – was Eigentümer wirklich brauchen.

 

Warum sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung wichtig?

Die Teilungserklärung beschreibt die rechtliche Aufteilung eines Gebäudes und ist eine zentrale Unterlage beim Verkauf einer Eigentumswohnung. Zusammen mit weiteren Regelungen lässt sich daraus erkennen, welche Bereiche zur Wohnung gehören und welche Teile gemeinschaftlich genutzt beziehungsweise verwaltet werden.

Für viele Eigentümer liegt die Teilungserklärung seit dem Kauf irgendwo im Ordner und wurde seit Jahren nicht mehr angesehen.

Vor einem Verkauf hole ich sie gern wieder hervor.

Denn manche Frage, die während einer Besichtigung oder später bei der Prüfung der Unterlagen auftaucht, lässt sich dort bereits beantworten.

Das kann beispielsweise Stellplätze, Kellerräume, Gartenflächen oder andere Nutzungsbereiche betreffen.

Auch Regelungen der Gemeinschaft können für einen Käufer relevant sein.

Mein Rat ist deshalb: Nicht erst dann nach der Teilungserklärung suchen, wenn ein konkreter Käufer danach fragt.

 

Was bedeuten Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum beim Verkauf?

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum wichtig, weil nicht alles, was ein Eigentümer täglich nutzt oder als „seine Wohnung“ wahrnimmt, automatisch ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung steht.

Das wird besonders interessant, wenn Modernisierungen oder Schäden ins Spiel kommen.

Ein Eigentümer kann beispielsweise seine Wohnung hervorragend modernisiert haben. Wenn gleichzeitig am Gemeinschaftseigentum größere Arbeiten bevorstehen, wird ein Käufer trotzdem genauer hinschauen.

Deshalb reicht für mich die Aussage „Die Wohnung wurde komplett renoviert“ nicht aus, um die Gesamtsituation einer Eigentumswohnung zu beurteilen.

Beim Verkauf sollten Wohnung und Gebäude gemeinsam betrachtet werden.

 

Was sagt der Wirtschaftsplan über die Wohnung aus?

Der Wirtschaftsplan zeigt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft und bildet eine Grundlage für die laufenden Zahlungen der Eigentümer. Für Kaufinteressenten ist er deshalb ein wichtiger Bestandteil der wirtschaftlichen Betrachtung.

Ein Käufer möchte wissen, welche regelmäßigen Belastungen mit der Wohnung verbunden sind.

Das ist nachvollziehbar.

Beim Verkauf sollte der aktuelle Wirtschaftsplan deshalb möglichst vorliegen und nicht erst während der Kaufvertragsvorbereitung zusammengesucht werden.

Zusammen mit den Abrechnungen und weiteren WEG-Unterlagen entsteht daraus ein wesentlich vollständigeres Bild der Immobilie.

 

Warum möchten Käufer die Jahresabrechnungen sehen?

Jahresabrechnungen geben einen Einblick in die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie helfen Kaufinteressenten dabei, laufende Kosten und die wirtschaftliche Situation der Wohnung besser einzuordnen.

Für einen Verkäufer sind solche Zahlen Alltag. Das Hausgeld wird seit Jahren bezahlt, die Abrechnung kommt regelmäßig und landet anschließend im Ordner.

Für einen Käufer ist die Situation völlig anders.

Er sieht diese Zahlen zum ersten Mal und versucht daraus abzuleiten, welche Kosten ihn nach dem Kauf erwarten könnten.

Je vollständiger und verständlicher die Unterlagen sind, desto weniger Unsicherheit entsteht an dieser Stelle.

 

Welche Bedeutung hat das Hausgeld beim Wohnungsverkauf?

Das Hausgeld gehört zu den wichtigen laufenden Kosten einer Eigentumswohnung und wird von Kaufinteressenten regelmäßig hinterfragt. Seine Höhe allein sagt jedoch noch nicht, ob eine Wohnung wirtschaftlich günstig oder teuer ist.

Ein hohes Hausgeld wirkt auf den ersten Blick möglicherweise abschreckend.

Aber die Zahl sollte nicht isoliert betrachtet werden.

Entscheidend ist auch, welche Kosten darin enthalten sind und wie die Wohnungseigentümergemeinschaft wirtschaftet.

Umgekehrt ist ein besonders niedriges Hausgeld nicht automatisch ein Qualitätsmerkmal, wenn notwendige Maßnahmen am Gebäude über längere Zeit verschoben wurden.

Für mich ist deshalb nicht nur die Frage wichtig:

„Wie hoch ist das Hausgeld?“

Sondern:

„Wie setzt es sich zusammen und was sagt die Gesamtsituation der WEG aus?“

Warum ist die Erhaltungsrücklage für Käufer interessant?

Die Erhaltungsrücklage kann ein Hinweis darauf sein, welche finanziellen Mittel der Gemeinschaft für zukünftige Maßnahmen zur Verfügung stehen. Ihre Höhe sollte jedoch immer zusammen mit Zustand, Größe und absehbarem Instandhaltungsbedarf des Gebäudes betrachtet werden.

Eine große Zahl auf einem Konto allein beantwortet noch nicht alle Fragen.

Bei einem Gebäude, an dem in den nächsten Jahren erhebliche Arbeiten anstehen, ist die Situation eine andere als bei einem Gebäude, an dem wichtige Maßnahmen bereits durchgeführt wurden.

Deshalb schaue ich mir Rücklage und Gebäude nicht getrennt voneinander an.

Für Kaufinteressenten ist insbesondere interessant, ob größere Ausgaben absehbar sind und wie die Gemeinschaft darauf vorbereitet ist.

 

Warum sind Protokolle der Eigentümerversammlungen wichtig?

Protokolle beziehungsweise Niederschriften der Eigentümerversammlungen können wichtige Hinweise auf Beschlüsse, geplante Maßnahmen, wiederkehrende Probleme und die Entwicklung der Wohnungseigentümergemeinschaft enthalten.

Ich halte diese Unterlagen für besonders aufschlussreich.

Dort findet man manchmal Informationen, die auf keinem Immobilienfoto und in keinem Grundriss zu erkennen sind.

Vielleicht wurde über eine Dachsanierung gesprochen.

Vielleicht steht die Heizungsanlage seit längerer Zeit auf der Tagesordnung.

Vielleicht wurde eine größere Maßnahme bereits beschlossen.

Solche Informationen sollte ein Eigentümer kennen, bevor die Wohnung auf den Markt kommt.

Es ist immer besser, eine wichtige Frage selbst erklären zu können, als während einer laufenden Kaufentscheidung davon überrascht zu werden.

 

Was muss ich über Sonderumlagen wissen?

Eine beschlossene oder absehbare Sonderumlage kann für den Verkauf einer Eigentumswohnung relevant sein, weil sie eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen kann. Verkäufer sollten deshalb vor dem Verkaufsstart prüfen, ob entsprechende Beschlüsse oder konkrete Planungen bestehen.

Für einen Kaufinteressenten kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob kurz nach dem Erwerb eine größere Zahlung im Raum steht.

Deshalb gehört dieses Thema für mich nicht ans Ende des Verkaufsprozesses.

Ich möchte es möglichst früh kennen.

Welche finanziellen Folgen im konkreten Fall Verkäufer oder Käufer treffen und wie entsprechende Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Verkauf zu behandeln sind, sollte bei Bedarf fachkundig rechtlich geprüft und im Kaufvertrag eindeutig geregelt werden.

 

Was ist bei geplanten Sanierungen am Gemeinschaftseigentum wichtig?

Geplante oder bereits beschlossene Sanierungen am Gemeinschaftseigentum können die Kaufentscheidung und die Preisvorstellung eines Interessenten beeinflussen. Verkäufer sollten deshalb wissen, welche größeren Maßnahmen aktuell diskutiert, geplant oder bereits beschlossen wurden.

Dazu können beispielsweise Arbeiten an Dach, Fassade, Fenstern, Leitungen, Aufzug oder Heizungsanlage gehören.

Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Wohnung dadurch schwer verkäuflich wird.

Eine bereits sauber geplante Modernisierung kann langfristig sogar positiv sein.

Entscheidend ist Transparenz.

Wenn ein Interessent eine Wohnung kauft, möchte er möglichst verstehen, welche größeren Maßnahmen und Kosten in den kommenden Jahren denkbar sind.

 

Welche Unterlagen bekomme ich von der Hausverwaltung?

Viele für den Verkauf wichtige WEG-Unterlagen liegen bei der Hausverwaltung oder wurden den Eigentümern bereits im Rahmen der laufenden Verwaltung zur Verfügung gestellt. Fehlen Dokumente, ist die Verwaltung deshalb häufig eine der ersten Anlaufstellen.

Ich empfehle trotzdem, nicht erst kurz vor dem Notartermin dort anzufragen.

Je nach Verwaltung und Objekt kann die Beschaffung Zeit benötigen.

Deshalb gehe ich die vorhandenen Unterlagen möglichst früh mit dem Eigentümer durch. Dann sehen wir, was vorhanden ist und was noch beschafft werden muss.

Das ist einer dieser unspektakulären Schritte, die einen späteren Verkaufsprozess erheblich ruhiger machen können.

 

Was passiert, wenn WEG-Unterlagen fehlen?

Fehlende WEG-Unterlagen können Rückfragen verursachen und einen Wohnungsverkauf verzögern, insbesondere wenn Kaufinteressenten oder deren finanzierende Bank bestimmte Informationen für ihre Prüfung benötigen.

Das Problem entsteht häufig nicht bei der ersten Besichtigung.

Ein Interessent gefällt die Wohnung, man wird sich beim Kaufpreis grundsätzlich einig – und dann beginnt die genauere Prüfung.

Jetzt fehlen plötzlich Unterlagen.

Der Käufer fragt nach. Vielleicht benötigt auch seine Bank weitere Informationen. Die Hausverwaltung muss kontaktiert werden. Einige Tage vergehen.

Genau solche Unterbrechungen versuche ich möglichst zu vermeiden.

Eine gute Verkaufsvorbereitung bedeutet für mich deshalb nicht nur schöne Fotos und ein gutes Exposé. Sie bedeutet auch, dass die wesentlichen Informationen zur Immobilie verfügbar sind.

 

Was sollte ich vor dem Verkaufsstart selbst prüfen?

Vor dem Verkaufsstart sollten Wohnungseigentümer prüfen, ob die wesentlichen WEG-Unterlagen vollständig vorliegen und ob darin größere Maßnahmen, Sonderumlagen oder andere Punkte enthalten sind, die für Kaufinteressenten relevant werden könnten.

Ich würde dabei insbesondere folgende Fragen beantworten:

  • Liegt die Teilungserklärung vollständig vor?
  • Ist die Gemeinschaftsordnung vorhanden?
  • Habe ich den aktuellen Wirtschaftsplan?
  • Liegen die relevanten Jahresabrechnungen vor?
  • Wie hoch ist das aktuelle Hausgeld?
  • Welche Informationen liegen zur Erhaltungsrücklage vor?
  • Sind die relevanten Protokolle beziehungsweise Niederschriften der Eigentümerversammlungen vorhanden?
  • Gibt es beschlossene oder absehbare Sonderumlagen?
  • Stehen größere Arbeiten am Gemeinschaftseigentum an?
  • Gibt es Fragen zur Zuordnung von Stellplatz, Keller, Gartenfläche oder anderen Bereichen?

Wenn diese Punkte vor dem ersten ernsthaften Kaufinteressenten geklärt sind, haben Sie bereits einen wichtigen Teil der Vorbereitung erledigt.

 

Häufige Fragen zu WEG-Unterlagen beim Wohnungsverkauf

Brauche ich beim Verkauf einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung gehört zu den zentralen Unterlagen einer Eigentumswohnung und ist für die Prüfung der rechtlichen Aufteilung des Gebäudes wichtig. Sie sollte deshalb beim Verkauf möglichst vollständig vorliegen.

 

Welche Protokolle der Eigentümerversammlungen sollte ich bereithalten?

Für Kaufinteressenten sind insbesondere aktuelle Unterlagen relevant, aus denen wichtige Beschlüsse, geplante Maßnahmen oder größere Themen der Wohnungseigentümergemeinschaft hervorgehen. Welche Unterlagen im konkreten Verkauf benötigt werden, kann je nach Immobilie und Situation variieren.

 

Ist ein hohes Hausgeld schlecht für den Verkauf?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, wie sich das Hausgeld zusammensetzt und welche Leistungen beziehungsweise Kosten darin enthalten sind. Die Zahl sollte immer im Zusammenhang mit der gesamten wirtschaftlichen Situation der Wohnung betrachtet werden.

 

Ist eine hohe Erhaltungsrücklage automatisch gut?

Eine vorhandene Rücklage kann positiv sein, sollte aber im Verhältnis zum Gebäude und zu anstehenden Maßnahmen betrachtet werden. Eine einzelne Zahl reicht für eine sinnvolle Beurteilung nicht aus.

 

Muss ich eine geplante Sonderumlage beim Verkauf ansprechen?

Beschlossene oder konkret absehbare Sonderumlagen können für die Kaufentscheidung wesentlich sein. Verkäufer sollten solche Informationen deshalb nicht zurückhalten und bei Unsicherheit über konkrete rechtliche Pflichten fachkundigen Rat einholen.

 

Was passiert, wenn eine große Sanierung beschlossen wurde?

Eine größere Maßnahme bedeutet nicht automatisch, dass die Wohnung unverkäuflich ist. Für Kaufinteressenten sind jedoch Umfang, Finanzierung, zeitlicher Ablauf und mögliche zusätzliche Belastungen wichtige Informationen.

 

Woher bekomme ich fehlende WEG-Unterlagen?

Viele Unterlagen liegen dem Eigentümer bereits aus der laufenden Verwaltung vor. Fehlen Dokumente, kann häufig die zuständige Hausverwaltung bei der Beschaffung beziehungsweise Bereitstellung weiterhelfen.

 

Reichen die WEG-Unterlagen für den Wohnungsverkauf aus?

Nein. Zusätzlich werden je nach Immobilie weitere objekt- und verkaufsbezogene Unterlagen benötigt. Eine umfassendere Übersicht finden Sie in meinem Ratgeber zu den Unterlagen beim Immobilienverkauf.

 

Was ist bei einer vermieteten Eigentumswohnung zusätzlich zu beachten?

Bei einer vermieteten Wohnung kommen weitere Unterlagen und Fragestellungen hinzu, insbesondere rund um Mietverhältnis und wirtschaftliche Betrachtung. Dieses Thema behandle ich ausführlich in meinem Ratgeber Vermietete Wohnung verkaufen – Tipps für Eigentümer.

 

Mein persönlicher Rat

Bei einer Eigentumswohnung würde ich niemals nur die Wohnung selbst für den Verkauf vorbereiten.

Ein schönes Wohnzimmer, ein moderner Boden und ein sonniger Balkon sind für die Vermarktung wichtig. Aber spätestens wenn ein ernsthafter Kaufinteressent genauer hinsieht, kommen die Fragen zur Gemeinschaft.

Und genau dann möchte ich nicht anfangen, Teilungserklärung, Protokolle oder Informationen zur Rücklage zusammenzusuchen.

Mein Rat: Stellen Sie die WEG-Unterlagen zusammen, bevor die Wohnung auf den Markt kommt, und schauen Sie sich insbesondere die letzten Beschlüsse und geplanten Maßnahmen in Ruhe an.

Damit wissen Sie selbst, was Sie verkaufen, können Fragen nachvollziehbar beantworten und vermeiden unnötige Überraschungen mitten in der Kaufentscheidung.

Für mich ist das ein wichtiger Teil einer guten Verkaufsvorbereitung – und einer der Unterschiede zwischen „eine Wohnung ins Internet stellen“ und einen Wohnungsverkauf wirklich vorzubereiten.

Die meisten Eigentümer brauchen keinen Makler. Sie brauchen zunächst Klarheit.

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung in Hamburg verkaufen möchten und nicht sicher sind, welche Unterlagen bereits vorhanden sind oder welche Informationen aus der WEG für den Verkauf wichtig werden könnten, können wir uns das gemeinsam ansehen, bevor die Vermarktung beginnt.

 

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über typische Unterlagen und Themen einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Welche Unterlagen, Angaben oder rechtlichen Regelungen im konkreten Einzelfall erforderlich oder relevant sind, hängt von der jeweiligen Immobilie und Verkaufssituation ab. Bei konkreten rechtlichen, steuerlichen oder finanzierungsbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige fachkundige Stelle.

Über Dirk Bluhm

Hinter jeder Immobilie steckt eine Geschichte. Genau deshalb bin ich Immobilienmakler geworden.

Mein Name ist Dirk Bluhm und ich bin Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm in Hamburg. Ich begleite Eigentümer beim Verkauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Mehrfamilienhäusern in Hamburg und Umgebung.

In den vergangenen Jahren habe ich zahlreiche Eigentümer kennengelernt, die vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen standen. Manche mussten das Elternhaus verkaufen, andere eine geerbte Wohnung. Wieder andere standen vor einem Umzug, einer Scheidung oder der Frage, wie sie ihre Immobilie im Alter sinnvoll nutzen können.

Dabei habe ich festgestellt, dass die meisten Menschen nicht zuerst einen Makler suchen. Sie suchen Klarheit. Sie möchten wissen, was ihre Immobilie wert ist, wie der Verkaufsprozess abläuft und welche Entscheidung für ihre persönliche Situation die richtige ist.

Genau dabei möchte ich helfen.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Immobilienbewertung und dem Verkauf von Wohnimmobilien in Hamburg. Dazu gehören unter anderem Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Mehrfamilienhäuser in Stadtteilen wie Wandsbek, Rahlstedt, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Winterhude, Eimsbüttel und dem Alstertal.

Die Inhalte auf dieser Webseite basieren auf Erfahrungen aus meiner täglichen Arbeit mit Eigentümern. Ich teile hier Wissen rund um Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Preisfindung, Vermarktung, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlungen, Notartermine und die erfolgreiche Übergabe von Immobilien.

Mein Ziel ist es, Eigentümern verständliche Informationen, nachvollziehbare Empfehlungen und Orientierung für wichtige Entscheidungen zu geben. Offen, ehrlich und ohne unnötiges Fachchinesisch.

Wenn Sie sich gerade mit dem Gedanken beschäftigen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren möchten, freue ich mich auf ein persönliches Gespräch.

Vielleicht beginnt auch Ihre Immobiliengeschichte mit einer Tasse Kaffee und einer unverbindlichen Frage.

Dirk Bluhm auf einen Blick

  • Immobilienmakler in Hamburg
  • Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm
  • Schwerpunkt: Immobilienbewertung und Immobilienverkauf
  • Tätigkeitsgebiet: Hamburg und Umgebung
  • Themengebiete: Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Erbschaftsimmobilien, vermietete Wohnungen und Eigentümerberatung

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