Immobilienübergabe nach dem Verkauf – was müssen Verkäufer beachten?

Sep. 8, 2026 | Ratgeber

Autor: Dirk Bluhm | Immobilienmakler in Hamburg

Immobilienmakler, Eigentümerberater und Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm. Spezialisiert auf den Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Hamburg. Schwerpunkte: Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Erbschaftsimmobilien, vermietete Wohnungen und Eigentümerberatung.

Bei der Immobilienübergabe nach dem Verkauf sollten Verkäufer den Zustand der Immobilie, sämtliche übergebenen Schlüssel, die Zählerstände und wichtige Unterlagen gemeinsam mit dem Käufer dokumentieren. Ein schriftliches Übergabeprotokoll schafft Klarheit für beide Seiten. Entscheidend ist außerdem, dass die Übergabe erst zu dem Zeitpunkt erfolgt, der im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Immobilienübergabe ist nicht dasselbe wie der Notartermin.
  • Der Zeitpunkt der Übergabe richtet sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag.
  • Eine voreilige Schlüsselübergabe sollte vermieden werden.
  • Bei der Übergabe sollten alle vorhandenen Schlüssel vollständig übergeben werden.
  • Strom-, Wasser-, Gas- und gegebenenfalls weitere Zählerstände sollten dokumentiert werden.
  • Ein schriftliches Übergabeprotokoll schafft Klarheit für Käufer und Verkäufer.
  • Auch übergebene Unterlagen und vereinbarte mitverkaufte Gegenstände können im Protokoll festgehalten werden.
  • Der Zustand der Immobilie sollte bei der Übergabe gemeinsam betrachtet werden.
  • Fotos können das Übergabeprotokoll sinnvoll ergänzen.
  • Ich begleite meine Verkäufer auf Wunsch persönlich bis zur Übergabe der Immobilie.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet die Immobilienübergabe nach dem Verkauf?

Mit der Immobilienübergabe erhält der Käufer die Immobilie entsprechend den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen. In der Praxis werden dabei insbesondere Schlüssel, Zählerstände, Unterlagen und der Zustand der Immobilie dokumentiert.

Für viele Verkäufer ist die Übergabe der Moment, in dem der Immobilienverkauf tatsächlich abgeschlossen wirkt. Beim Notar wurde zwar bereits unterschrieben, aber die Immobilie war anschließend noch nicht automatisch beim Käufer.

Jetzt steht man ein letztes Mal gemeinsam im Haus oder in der Wohnung. Die Räume werden durchgegangen, Zählerstände notiert und Schlüssel gezählt.

Gerade bei einem Haus, in dem jemand zwanzig oder dreißig Jahre gelebt hat, ist das nicht immer nur ein organisatorischer Termin. Manchmal merkt man erst bei der Schlüsselübergabe, dass ein langer Lebensabschnitt wirklich endet.

Trotzdem sollte gerade dieser letzte Termin sachlich und sorgfältig durchgeführt werden.

 

Wann findet die Immobilienübergabe nach dem Verkauf statt?

Wann die Immobilienübergabe stattfindet, richtet sich nach den Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag. Notartermin, Kaufpreiszahlung und Übergabe sind unterschiedliche Schritte und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Das ist für Verkäufer besonders wichtig.

Nur weil Käufer und Verkäufer beim Notar unterschrieben haben, sollte der Käufer nicht automatisch am nächsten Tag die Schlüssel erhalten.

Im Kaufvertrag wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Besitz und Übergabe erfolgen sollen. Daran sollten sich beide Seiten halten. Wichtig ist außerdem, dass vor der Übergabe alle nach dem Kaufvertrag fälligen Kaufpreiszahlungen vollständig erfolgt sein müssen.

Wie der Prozess vom Kaufvertragsentwurf über die Beurkundung bis zur Kaufpreiszahlung grundsätzlich funktioniert, erkläre ich ausführlich in meinem Ratgeber Notartermin beim Immobilienverkauf – wie läuft er für Verkäufer ab?.

 

Wie bereite ich die Immobilienübergabe vor?

Eine gute Immobilienübergabe beginnt vor dem eigentlichen Termin. Verkäufer sollten Schlüssel, relevante Unterlagen und Informationen zu den Zählern bereitlegen und prüfen, ob die Immobilie dem vereinbarten Übergabezustand entspricht.

Ich gehe solche Termine gerne strukturiert an. Nicht erst vor Ort überlegen, wo der zweite Kellerschlüssel geblieben ist oder welcher Zähler eigentlich zur Wohnung gehört.

Vor dem Termin sollten Sie deshalb unter anderem prüfen:

  • Sind alle vereinbarten Räume geräumt?
  • Entspricht die Immobilie dem vereinbarten Übergabezustand?
  • Sind sämtliche Schlüssel vorhanden?
  • Wo befinden sich Strom-, Wasser- und gegebenenfalls Gaszähler?
  • Welche Unterlagen sollen dem Käufer übergeben werden?
  • Welche Einbauten oder Gegenstände bleiben vereinbarungsgemäß in der Immobilie?
  • Gibt es noch einen Punkt, der vor dem Termin geklärt werden muss?

Eine halbe Stunde Vorbereitung kann beim eigentlichen Übergabetermin viel Unruhe vermeiden.

 

Brauche ich bei der Immobilienübergabe ein Übergabeprotokoll?

Ein schriftliches Übergabeprotokoll ist bei der Immobilienübergabe sehr sinnvoll. Es dokumentiert, was Käufer und Verkäufer beim Übergabetermin festgestellt und tatsächlich übergeben haben.

Ich würde eine Immobilie nicht einfach mit einem Handschlag und einem Schlüsselbund übergeben.

Ein Übergabeprotokoll muss dabei kein kompliziertes Dokument sein. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Punkte nachvollziehbar festgehalten werden.

Das schafft Klarheit für beide Seiten und sorgt für Sicherheit.

Gerade wenn Wochen oder Monate später eine Frage zu einem Schlüssel, einem Zählerstand oder einer übergebenen Unterlage auftaucht, ist es hilfreich, nicht auf Erinnerungen angewiesen zu sein. Genau deshalb bin ich bei der Übergabe gern persönlich dabei und achte darauf, dass die wichtigen Punkte vollständig dokumentiert werden.

 

Was gehört in ein Übergabeprotokoll für eine Immobilie?

Ein Übergabeprotokoll sollte mindestens Angaben zur Immobilie, zum Übergabetermin, zu Käufer und Verkäufer, zu den Zählerständen, den übergebenen Schlüsseln sowie zu wichtigen Feststellungen beim Übergabetermin enthalten.

Je nach Immobilie können insbesondere folgende Punkte aufgenommen werden:

  • Adresse der Immobilie,
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe,
  • Namen der Beteiligten,
  • Stromzähler und Zählerstand,
  • Wasserzähler und Zählerstand,
  • gegebenenfalls Gas- oder weitere Zähler,
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel,
  • übergebene Unterlagen,
  • mitverkaufte beziehungsweise verbleibende Gegenstände,
  • besondere Feststellungen zum Zustand,
  • gegebenenfalls ergänzende Fotos,
  • Unterschriften der Beteiligten.

Welche Angaben im konkreten Fall sinnvoll sind, hängt natürlich von der Immobilie ab. Ein Einfamilienhaus mit Garage, Gartenhaus und mehreren Außentüren hat eine andere Übergabesituation als eine Eigentumswohnung.

 

Wie dokumentiere ich den Zustand der Immobilie bei der Übergabe?

Käufer und Verkäufer sollten die Immobilie beim Übergabetermin gemeinsam begehen und auffällige oder für die Übergabe relevante Feststellungen im Übergabeprotokoll dokumentieren.

Ich halte es für sinnvoll, die Räume gemeinsam noch einmal anzusehen.

Nicht mit dem Ziel, eine zweite Besichtigung oder eine neue Kaufpreisverhandlung zu veranstalten. Der Kaufvertrag ist zu diesem Zeitpunkt längst geschlossen.

Es geht vielmehr darum, den tatsächlichen Zustand bei der Übergabe nachvollziehbar festzuhalten.

Wenn beispielsweise vereinbart wurde, dass bestimmte Gegenstände entfernt werden, sollte das erledigt sein. Bleiben vereinbarungsgemäß Einbauten oder andere Gegenstände zurück, kann auch das dokumentiert werden.

Bei sinnvollen Punkten können ergänzende Fotos hilfreich sein.

 

Welche Zählerstände sollte ich bei der Immobilienübergabe erfassen?

Bei der Immobilienübergabe sollten alle für die Immobilie relevanten Verbrauchszähler gemeinsam abgelesen und mit Zählernummer und Zählerstand dokumentiert werden.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Strom,
  • Gas,
  • Wasser,
  • gegebenenfalls separate Heiz- oder Wärmezähler,
  • weitere objektbezogene Verbrauchszähler.

Ich empfehle, nicht nur den Zählerstand aufzuschreiben, sondern auch die jeweilige Zählernummer zu notieren.

Ein Foto des Zählers zum Zeitpunkt der Übergabe kann zusätzlich hilfreich sein. Damit lässt sich später leichter nachvollziehen, welcher Stand zu welchem Zähler gehörte.

 

Welche Schlüssel müssen bei der Immobilienübergabe übergeben werden?

Bei der Immobilienübergabe sollten sämtliche zur verkauften Immobilie gehörenden und vorhandenen Schlüssel entsprechend der getroffenen Vereinbarungen an den Käufer übergeben und im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

Bei einem Haus sind das oft mehr Schlüssel, als man zunächst denkt.

Neben dem Haustürschlüssel können beispielsweise vorhanden sein:

  • weitere Haustürschlüssel,
  • Keller- und Nebeneingangsschlüssel,
  • Garagen- oder Torschlüssel,
  • Briefkastenschlüssel,
  • Schlüssel für Gartenhaus oder Schuppen,
  • Fenster- oder Terrassentürschlüssel,
  • Schlüssel für technische Räume.

Bei einer Eigentumswohnung kommen möglicherweise Haustür-, Wohnungs-, Keller-, Briefkasten-, Tiefgaragen- oder Gemeinschaftsschlüssel hinzu.

Ich würde die Schlüssel bereits vor dem Termin sortieren und zählen. Im Protokoll lässt sich dann beispielsweise festhalten, welche Schlüssel in welcher Anzahl übergeben wurden.

 

Welche Unterlagen sollte der Käufer bei der Übergabe erhalten?

Bei der Immobilienübergabe können dem Käufer Unterlagen übergeben werden, die zur Immobilie gehören und für deren weitere Nutzung relevant sind. Welche Dokumente tatsächlich übergeben werden, hängt von der Immobilie und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Bedienungsanleitungen für technische Anlagen,
  • Unterlagen zu Heizung oder Haustechnik,
  • vorhandene Wartungsunterlagen,
  • Garantien oder Rechnungen, soweit relevant und vorhanden,
  • Unterlagen zu Einbauten oder Geräten,
  • weitere objektbezogene Dokumente.

Viele wichtige Verkaufsunterlagen wurden zu diesem Zeitpunkt natürlich längst für Käufer, Bank oder Notariat benötigt. Welche Dokumente bereits während des Verkaufsprozesses eine Rolle spielen, finden Sie in meinem Ratgeber Welche Unterlagen brauche ich beim Immobilienverkauf?.

 

Was passiert bei der Übergabe mit mitverkauften Gegenständen?

Gegenstände, die nach der Vereinbarung Bestandteil des Verkaufs sind oder in der Immobilie verbleiben sollen, sollten bei der Übergabe vorhanden sein. Im Übergabeprotokoll kann dokumentiert werden, welche Gegenstände übergeben wurden.

Das betrifft in der Praxis beispielsweise eine Einbauküche, bestimmte Einbaumöbel oder andere ausdrücklich vereinbarte Gegenstände.

Wichtig ist vor allem, dass Käufer und Verkäufer nicht erst bei der Übergabe darüber diskutieren, was eigentlich bleiben sollte.

Solche Fragen gehören bereits vor den Notartermin geklärt und gegebenenfalls im Kaufvertrag berücksichtigt.

 

Unterscheidet sich die Übergabe eines Hauses von der Übergabe einer Wohnung?

Der grundsätzliche Ablauf ist ähnlich, die konkreten Prüfpunkte können sich jedoch unterscheiden. Bei einem Haus spielen häufig Grundstück, Nebengebäude und technische Anlagen eine größere Rolle; bei einer Eigentumswohnung kommen Gemeinschaftsbereiche und zusätzliche Schlüssel hinzu.

Bei einem Haus gehe ich beispielsweise auch an Garage, Gartenhaus, Außenwasseranschlüsse oder vorhandene technische Einrichtungen.

Bei einer Eigentumswohnung können Kellerraum, Tiefgarage, Fahrradkeller oder andere Gemeinschaftsbereiche relevant sein.

Entscheidend ist nicht, möglichst viele Punkte auf eine Standardliste zu schreiben. Entscheidend ist, dass die Liste zur konkreten Immobilie passt.

 

Was passiert, wenn bei der Immobilienübergabe ein Problem auffällt?

Fällt bei der Übergabe eine Abweichung oder ein Problem auf, sollte der Sachverhalt zunächst sachlich dokumentiert werden. Welche rechtlichen Folgen daraus entstehen, hängt vom Kaufvertrag und vom konkreten Einzelfall ab.

Das ist ein Bereich, bei dem ich als Immobilienmakler keine rechtliche Bewertung ersetzen möchte.

Praktisch würde ich aber immer eines tun: nicht streiten und nicht improvisieren, sondern zunächst sauber festhalten, worum es überhaupt geht.

Wenn beispielsweise ein vereinbarter Gegenstand fehlt oder ein Zustand anders ist als erwartet, kann dies im Übergabeprotokoll beschrieben und gegebenenfalls fotografisch dokumentiert werden.

Bei rechtlich strittigen Fragen sollten die Beteiligten anschließend fachkundigen Rat einholen.

 

Was sollte nach der Immobilienübergabe noch erledigt werden?

Nach der Immobilienübergabe sollten Verkäufer prüfen, welche organisatorischen Meldungen, Vertragsbeendigungen oder Abrechnungen noch erforderlich sind. Das Übergabeprotokoll sollte anschließend sorgfältig aufbewahrt werden.

Je nach Immobilie und persönlicher Situation können beispielsweise Energieversorger, Versicherungen oder andere Vertragspartner eine Rolle spielen.

Auch hier gilt: Nicht jede Immobilie ist gleich.

Für mich endet der Verkauf deshalb nicht damit, dass der letzte Schlüssel auf dem Tisch liegt. Ich möchte, dass die Übergabe abgeschlossen ist und der Verkäufer weiß, welche Punkte gegebenenfalls noch offen sind.

 

Welche Fehler sollten Verkäufer bei der Immobilienübergabe vermeiden?

Zu den häufigsten Fehlern gehören eine zu frühe Schlüsselübergabe, fehlende Dokumentation, unvollständige Zählerstände, nicht gezählte Schlüssel und ungeklärte Absprachen über den Zustand oder verbleibende Gegenstände.

Besonders vermeiden würde ich:

  • Schlüssel ohne Beachtung der kaufvertraglichen Regelung vorzeitig herauszugeben,
  • auf ein Übergabeprotokoll vollständig zu verzichten,
  • Zählerstände nur ungefähr zu notieren,
  • Zählernummern nicht festzuhalten,
  • Schlüssel erst während des Termins zusammenzusuchen,
  • vereinbarte Räumungsarbeiten bis zum letzten Moment aufzuschieben,
  • offene Punkte nur mündlich festzuhalten,
  • bei einer Unstimmigkeit sofort eine rechtliche Bewertung improvisieren zu wollen.

Eine gut vorbereitete Übergabe dauert vielleicht etwas länger als die schnelle Übergabe eines Schlüsselbundes. Dafür wissen anschließend beide Seiten, was tatsächlich passiert ist.

 

Mein persönlicher Rat zur Immobilienübergabe

Für mich gehört die Immobilienübergabe selbstverständlich noch zum Verkauf.

Ich habe meine Arbeit nicht erledigt, nur weil beim Notar unterschrieben wurde.

Gerade dieser letzte Termin ist für Eigentümer manchmal wichtiger, als man zunächst denkt. Man steht noch einmal gemeinsam in der Immobilie, geht die Räume durch, liest die Zähler ab und übergibt schließlich die Schlüssel.

Bei einem langjährigen Zuhause kann das durchaus emotional werden.

Deshalb bin ich bei der Übergabe meiner verkauften Immobilien gern persönlich dabei. Nicht um aus einem einfachen Termin etwas Kompliziertes zu machen, sondern genau um das Gegenteil zu erreichen: Wir gehen die Punkte strukturiert durch, dokumentieren die Übergabe und sorgen dafür, dass Käufer und Verkäufer anschließend wissen, dass alles erledigt ist.

Das passt zu meiner Vorstellung eines Immobilienverkaufs. Ich begleite einen Eigentümer nicht nur bis zur Unterschrift, sondern bis der Verkauf tatsächlich abgeschlossen ist.

Wenn Sie eine Immobilie in Hamburg verkaufen möchten und eine persönliche Begleitung von der ersten Bewertung bis zur Übergabe wünschen, erfahren Sie auf meiner Seite Immobilie verkaufen in Hamburg mehr über meine Arbeitsweise.

 

Häufige Fragen zur Immobilienübergabe nach dem Verkauf

Wann darf ich die Schlüssel an den Käufer übergeben?

Maßgeblich ist die im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Regelung zur Übergabe. Die Unterzeichnung beim Notar allein bedeutet nicht automatisch, dass die Schlüssel sofort übergeben werden sollten.

 

Ist ein Übergabeprotokoll beim Hausverkauf Pflicht?

Ein schriftliches Übergabeprotokoll ist in der Praxis sehr sinnvoll, weil damit Schlüssel, Zählerstände, Unterlagen und wichtige Feststellungen nachvollziehbar dokumentiert werden können. Ich kann ein Übergabeprotokoll auf jeden Fall empfehlen. Ob und welche rechtlichen Anforderungen im Einzelfall bestehen, sollte bei Bedarf fachkundig geklärt werden.

 

Wer erstellt das Übergabeprotokoll?

Das Protokoll kann für den Übergabetermin vorbereitet und anschließend gemeinsam von Käufer und Verkäufer ausgefüllt werden. Bei einem begleiteten Verkauf bereite ich die Übergabe entsprechend mit vor.

 

Welche Zählerstände brauche ich bei der Übergabe?

Dokumentiert werden sollten die für die konkrete Immobilie relevanten Verbrauchszähler, beispielsweise Strom, Wasser und Gas. Neben dem Stand sollte möglichst auch die jeweilige Zählernummer festgehalten werden.

 

Sollte ich die Zähler bei der Übergabe fotografieren?

Fotos der Zähler können eine sinnvolle Ergänzung zum schriftlichen Übergabeprotokoll sein. Sie dokumentieren den abgelesenen Stand und die zugehörige Zählernummer zum Zeitpunkt der Übergabe.

 

Müssen alle Schlüssel im Übergabeprotokoll aufgeführt werden?

Es ist sinnvoll, Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel zu dokumentieren. Das betrifft nicht nur Haus- oder Wohnungstürschlüssel, sondern beispielsweise auch Keller, Briefkasten, Garage oder andere zur Immobilie gehörende Schlüssel.

 

Muss die Immobilie bei der Übergabe leer sein?

Entscheidend ist der im Kaufvertrag vereinbarte Übergabezustand. Wurde beispielsweise eine geräumte Übergabe vereinbart, sollte die Immobilie entsprechend vorbereitet sein. Vereinbarungsgemäß mitverkaufte Gegenstände bleiben dagegen in der Immobilie.

 

Was mache ich, wenn bei der Übergabe ein Schaden entdeckt wird?

Der betreffende Zustand sollte zunächst sachlich im Übergabeprotokoll dokumentiert und gegebenenfalls fotografiert werden. Welche rechtlichen Folgen daraus entstehen, hängt vom Kaufvertrag und dem konkreten Sachverhalt ab.

 

Ist die Immobilienübergabe gleichzeitig der Eigentumswechsel?

Nein. Praktische Übergabe und rechtliche Eigentumsumschreibung sind unterschiedliche Vorgänge. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.

 

Muss der Makler bei der Immobilienübergabe dabei sein?

Ob der Makler die Übergabe begleitet, hängt von der vereinbarten Leistung ab. Für mich persönlich gehört die Begleitung der Übergabe zu einem vollständig betreuten Immobilienverkauf dazu.

 

Mein persönlicher Rat zur Immobilienübergabe

Für mich gehört die Immobilienübergabe selbstverständlich noch zum Verkauf. Meine Arbeit ist nicht erledigt, nur weil beim Notar unterschrieben wurde.

Gerade dieser letzte Termin ist für Eigentümer manchmal wichtiger, als man zunächst denkt. Man steht noch einmal gemeinsam in der Immobilie, geht die Räume durch, liest die Zähler ab und übergibt schließlich die Schlüssel.

Bei einem langjährigen Zuhause kann das durchaus emotional werden. Deshalb bin ich bei der Übergabe meiner verkauften Immobilien gern persönlich dabei.

Nicht um aus einem einfachen Termin etwas Kompliziertes zu machen, sondern genau um das Gegenteil zu erreichen: Wir gehen die wichtigen Punkte strukturiert durch, dokumentieren die Übergabe und sorgen dafür, dass Käufer und Verkäufer anschließend wissen, dass alles erledigt ist.

Das gehört für mich zu einem vollständig begleiteten Immobilienverkauf: nicht nur bis zur Unterschrift beim Notar, sondern bis der letzte Schlüssel übergeben ist. 

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über den typischen Ablauf einer Immobilienübergabe nach einem Verkauf. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Welche Regelungen für Übergabe, Besitzübergang, Zustand oder weitere Pflichten gelten, hängt insbesondere vom jeweiligen Kaufvertrag und dem konkreten Einzelfall ab. Bei rechtlichen, steuerlichen oder finanzierungsbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige fachkundige Stelle.

Über Dirk Bluhm

Hinter jeder Immobilie steckt eine Geschichte. Genau deshalb bin ich Immobilienmakler geworden.

Mein Name ist Dirk Bluhm und ich bin Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm in Hamburg. Ich begleite Eigentümer beim Verkauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Mehrfamilienhäusern in Hamburg und Umgebung.

In den vergangenen Jahren habe ich zahlreiche Eigentümer kennengelernt, die vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen standen. Manche mussten das Elternhaus verkaufen, andere eine geerbte Wohnung. Wieder andere standen vor einem Umzug, einer Scheidung oder der Frage, wie sie ihre Immobilie im Alter sinnvoll nutzen können.

Dabei habe ich festgestellt, dass die meisten Menschen nicht zuerst einen Makler suchen. Sie suchen Klarheit. Sie möchten wissen, was ihre Immobilie wert ist, wie der Verkaufsprozess abläuft und welche Entscheidung für ihre persönliche Situation die richtige ist.

Genau dabei möchte ich helfen.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Immobilienbewertung und dem Verkauf von Wohnimmobilien in Hamburg. Dazu gehören unter anderem Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Mehrfamilienhäuser in Stadtteilen wie Wandsbek, Rahlstedt, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Winterhude, Eimsbüttel und dem Alstertal.

Die Inhalte auf dieser Webseite basieren auf Erfahrungen aus meiner täglichen Arbeit mit Eigentümern. Ich teile hier Wissen rund um Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Preisfindung, Vermarktung, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlungen, Notartermine und die erfolgreiche Übergabe von Immobilien.

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Wenn Sie sich gerade mit dem Gedanken beschäftigen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren möchten, freue ich mich auf ein persönliches Gespräch.

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Dirk Bluhm auf einen Blick

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