Nein, Sie müssen beim Immobilienverkauf nicht automatisch das höchste Kaufangebot für die Immobilie annehmen. Als Eigentümer können Sie entscheiden, an wen Sie verkaufen möchten. Neben dem Kaufpreis sollten Sie insbesondere Finanzierungssicherheit, Bedingungen des Käufers, gewünschten Übergabetermin und Verbindlichkeit berücksichtigen. Ein etwas niedrigeres, aber sicher finanziertes Kaufangebot kann deshalb die bessere Entscheidung sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das höchste Kaufangebot ist nicht automatisch das beste: Kaufpreis und Sicherheit sollten gemeinsam betrachtet werden.
- Als Eigentümer entscheiden Sie: Sie müssen Ihre Immobilie nicht allein deshalb an einen Interessenten verkaufen, weil dieser den höchsten Preis bietet.
- Finanzierung prüfen: Ein hoher Kaufpreis hilft wenig, wenn die Finanzierung anschließend nicht zustande kommt.
- Bedingungen vergleichen: Kaufangebote können von Finanzierung, Übergabetermin oder anderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
- Schriftliche Angebote schaffen Klarheit: Kaufpreis und wesentliche Bedingungen sollten möglichst eindeutig festgehalten werden.
- Eigenkapital allein entscheidet nicht: Wichtig ist, ob der gesamte Kaufpreis nachvollziehbar finanziert werden kann.
- Der Übergabetermin kann wichtig sein: Ein etwas niedrigeres Angebot kann besser passen, wenn Zeitplan und Bedingungen für den Eigentümer günstiger sind.
- Nicht unter künstlichen Zeitdruck setzen lassen: Ein Kaufangebot sollte in Ruhe geprüft werden.
- Mehrere Angebote strukturiert vergleichen: Preis, Finanzierung, Bedingungen und Verbindlichkeit gehören nebeneinander.
- Erst danach den nächsten Schritt gehen: Wenn Käufer und Konditionen feststehen, kann die Vorbereitung des Kaufvertrags beginnen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Kaufangebot für eine Immobilie?
- Muss ich das höchste Kaufangebot annehmen?
- Ist das höchste Angebot auch das beste Angebot?
- Wie vergleiche ich mehrere Kaufangebote?
- Welche Rolle spielt die Finanzierung des Käufers?
- Welche Bedingungen können in einem Kaufangebot stehen?
- Warum kann der Übergabetermin entscheidend sein?
- Sollte ein Kaufangebot schriftlich abgegeben werden?
- Sollte ich über ein Kaufangebot verhandeln?
- Was mache ich bei mehreren Kaufinteressenten?
- Muss daraus ein Bieterverfahren werden?
- Wann sollte ich einem Käufer zusagen?
- Wie gehe ich mit den anderen Interessenten um?
- Was passiert nach der Einigung?
- Welche Fehler sollten Eigentümer vermeiden?
- Häufige Fragen zum Kaufangebot
Was ist ein Kaufangebot für eine Immobilie?
Mit einem Kaufangebot erklärt ein Interessent, zu welchem Preis und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen er eine Immobilie kaufen möchte. Für Eigentümer ist nicht nur die angebotene Summe wichtig, sondern auch, wie konkret, finanzierbar und umsetzbar das Angebot tatsächlich ist.
Nach einer erfolgreichen Besichtigung kommt irgendwann der Moment, auf den viele Eigentümer gewartet haben:
Ein Interessent sagt:
„Ich möchte die Immobilie kaufen.“
Das klingt zunächst eindeutig.
In der Praxis beginnt jetzt aber eine sehr wichtige Phase des Verkaufs.
Denn zwischen einem spontanen „Das Haus gefällt mir“ und einem belastbaren Kaufangebot liegt ein erheblicher Unterschied.
Ich möchte deshalb möglichst genau wissen:
- Welchen Kaufpreis bietet der Interessent?
- Wie soll der Kauf finanziert werden?
- Ist die Finanzierung bereits vorbereitet?
- Gibt es Bedingungen für das Angebot?
- Welcher Übergabetermin wird gewünscht?
- Sollen Gegenstände oder Inventar übernommen werden?
- Wie verbindlich tritt der Interessent tatsächlich auf?
Erst dann lässt sich ein Kaufangebot vernünftig beurteilen.
Muss ich das höchste Kaufangebot annehmen?
Nein. Ein Eigentümer muss nicht automatisch das höchste Kaufangebot annehmen. Er kann grundsätzlich entscheiden, mit welchem Interessenten er den Verkauf weiterverfolgen möchte. Die Höhe des Angebots ist dabei nur eines von mehreren Entscheidungskriterien.
Diese Frage begegnet mir immer wieder.
Vor allem dann, wenn mehrere Interessenten eine Immobilie kaufen möchten.
Viele Eigentümer denken zunächst:
„Dann muss ich doch eigentlich den nehmen, der am meisten bezahlt.“
So würde ich eine Käuferentscheidung nicht treffen.
Natürlich ist der Kaufpreis wichtig.
Wir verkaufen eine Immobilie schließlich nicht, um den Kaufpreis unwichtig zu finden.
Aber ich möchte wissen, was hinter dieser Zahl steht.
Ein Kaufangebot über 650.000 Euro mit nachvollziehbarer Finanzierung kann für einen Eigentümer wesentlich interessanter sein als ein Angebot über 670.000 Euro, bei dem der Interessent seine Finanzierung noch überhaupt nicht geklärt hat.
Die höchste Zahl auf einem Blatt Papier ist noch kein sicherer Immobilienverkauf.
Ist das höchste Angebot auch das beste Angebot?
Das beste Kaufangebot verbindet einen guten Kaufpreis mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass der Verkauf zu den vereinbarten Bedingungen tatsächlich durchgeführt werden kann. Deshalb sollten Eigentümer neben dem Preis auch Finanzierung, Bedingungen, Zeitplan und Verbindlichkeit des Interessenten beurteilen.
Ich gebe Ihnen ein einfaches Beispiel.
Drei Interessenten haben ein Haus besichtigt.
Interessent A bietet 610.000 Euro. Seine Finanzierung ist vorbereitet, die Bank kennt bereits die wesentlichen Eckdaten und der gewünschte Übergabetermin passt zum Eigentümer.
Interessent B bietet 625.000 Euro. Er muss allerdings zunächst mit seiner Bank klären, ob der Kaufpreis finanziert werden kann.
Interessent C bietet ebenfalls 625.000 Euro, macht sein Angebot aber davon abhängig, dass er vorher seine eigene Immobilie verkauft.
Wer hat jetzt das beste Angebot abgegeben?
Nur anhand des Kaufpreises könnten B und C vorne liegen.
Aus Sicht des Verkäufers ist die Entscheidung wesentlich differenzierter.
Vielleicht ist Angebot A trotz des niedrigeren Preises die wirtschaftlich vernünftigere und sicherere Lösung.
Vielleicht kann Interessent B seine Finanzierung innerhalb kurzer Zeit bestätigen und wird dann genauso interessant.
Oder es gibt Gründe, weshalb der Eigentümer mit dem Verkauf einige Wochen warten kann und die Bedingung von Interessent C akzeptabel ist.
Genau deshalb möchte ich Kaufangebote vergleichen und nicht nur Zahlen sortieren.
Wie vergleiche ich mehrere Kaufangebote?
Mehrere Kaufangebote sollten anhand derselben Kriterien verglichen werden. Dazu gehören Kaufpreis, Finanzierungssicherheit, Bedingungen, gewünschter Übergabetermin, zeitlicher Ablauf und die Verbindlichkeit des jeweiligen Interessenten.
Wenn mehrere Angebote vorliegen, hilft eine einfache Struktur.
Ich würde insbesondere diese Punkte nebeneinanderstellen:
- Kaufpreis: Wie hoch ist das konkrete Angebot?
- Finanzierung: Wie weit ist sie vorbereitet?
- Eigenkapital: Ist ein nachvollziehbarer Kapitalnachweis vorhanden, wenn dieser für die Finanzierung relevant ist?
- Bedingungen: Ist das Angebot von bestimmten Ereignissen abhängig?
- Übergabe: Wann möchte der Käufer die Immobilie übernehmen?
- Zeitplan: Wie schnell kann der weitere Prozess erfolgen?
- Verbindlichkeit: Wie konkret und zuverlässig kommuniziert der Interessent?
Dadurch wird aus einem emotionalen „Der bietet aber 15.000 Euro mehr“ eine nachvollziehbare Entscheidung.
Und genau das ist mir bei einem Immobilienverkauf wichtig.
Klarheit vor Geschwindigkeit.
Welche Rolle spielt die Finanzierung des Käufers?
Die Finanzierung ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Beurteilung eines Kaufangebots. Ein Käufer kann einen hohen Kaufpreis anbieten, doch wenn seine Bank die Finanzierung nicht mitträgt oder das notwendige Eigenkapital fehlt, kann der geplante Verkauf scheitern oder sich erheblich verzögern.
Ein Kaufangebot beantwortet zunächst nur die Frage:
Was möchte jemand bezahlen?
Es beantwortet noch nicht automatisch:
Kann er diesen Betrag auch bezahlen?
Deshalb trenne ich diese beiden Fragen bewusst voneinander.
Gerade bei mehreren Kaufangeboten kann eine vorbereitete Finanzierung ein wichtiges Qualitätsmerkmal sein.
Dabei geht es nicht darum, von Interessenten wahllos private Finanzunterlagen einzusammeln.
Es geht darum, vor einer endgültigen Käuferentscheidung nachvollziehen zu können, ob der geplante Kauf finanziell realistisch ist.
Wie Finanzierungsbestätigung, Kapitalnachweis und Käuferprüfung sinnvoll eingeordnet werden können, habe ich ausführlich in meinem Ratgeber Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf – wie prüfe ich, ob ein Käufer wirklich zahlen kann? erklärt.
Welche Bedingungen können in einem Kaufangebot stehen?
Ein Kaufangebot kann mit Bedingungen oder Erwartungen des Interessenten verbunden sein. Für den Eigentümer ist deshalb wichtig zu klären, ob das Angebot tatsächlich ohne weitere Voraussetzungen gilt oder beispielsweise von Finanzierung, Verkauf einer anderen Immobilie, Übergabetermin oder bestimmten Vereinbarungen abhängig ist.
Ein Satz wie:
„Ich biete 700.000 Euro.“
klingt eindeutig.
Dann folgt vielleicht:
„Allerdings nur, wenn ich meine jetzige Wohnung vorher verkauft bekomme.“
Oder:
„Meine Bank muss das Objekt noch prüfen.“
Oder:
„Ich benötige die Immobilie bereits in sechs Wochen.“
Plötzlich sieht das Angebot anders aus.
Das bedeutet nicht, dass solche Bedingungen automatisch schlecht sind.
Sie müssen nur bekannt sein.
Denn ein Verkäufer kann nur dann vernünftig entscheiden, wenn er weiß, worüber er entscheidet.
Warum kann der Übergabetermin beim Kaufangebot wichtig sein?
Der gewünschte Übergabetermin kann ein Kaufangebot für den Eigentümer attraktiver oder unattraktiver machen. Besonders wenn der Verkäufer selbst umzieht, eine andere Immobilie bezieht oder zeitlichen Spielraum benötigt, kann ein passender Übergabetermin wirtschaftlich und persönlich relevant sein.
Der Kaufpreis bekommt verständlicherweise viel Aufmerksamkeit.
Aber stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Ihr langjähriges Haus und Ihre neue Wohnung wird erst drei Monate später frei.
Käufer A bietet etwas mehr Geld, möchte das Haus aber möglichst schnell übernehmen.
Käufer B bietet etwas weniger und sagt:
„Die Übergabe in drei Monaten passt für uns problemlos.“
Dann kann der zweite Käufer für Sie persönlich die bessere Lösung sein.
Vielleicht ersparen Sie sich dadurch eine Zwischenunterkunft, einen zusätzlichen Umzug oder andere organisatorische Probleme.
Deshalb gehören solche Punkte für mich auf den Tisch, bevor eine Käuferentscheidung getroffen wird.
Sollte ein Kaufangebot schriftlich abgegeben werden?
Ein schriftlich formuliertes Kaufangebot kann helfen, Kaufpreis, Bedingungen und Vorstellungen des Interessenten eindeutig festzuhalten. Es schafft eine bessere Grundlage für den Vergleich mehrerer Angebote, ersetzt aber nicht den später erforderlichen notariellen Immobilienkaufvertrag.
Ich finde schriftliche Klarheit gerade bei mehreren Interessenten hilfreich.
Nicht kompliziert.
Nicht mit seitenlangen Formularen.
Sondern eindeutig.
Welcher Kaufpreis wird angeboten?
Welche Bedingungen gibt es?
Wie ist der Stand der Finanzierung?
Welcher Übergabetermin wird gewünscht?
So müssen wir später nicht darüber diskutieren, ob jemand am Telefon vielleicht 595.000 oder doch 590.000 Euro gesagt hat.
Bei rechtlichen Fragen zur Verbindlichkeit von Erklärungen oder Vereinbarungen sollte allerdings fachkundiger rechtlicher Rat eingeholt werden.
Sollte ich über ein Kaufangebot verhandeln?
Ein Kaufangebot kann Ausgangspunkt einer Kaufpreisverhandlung sein. Ob eine Verhandlung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Marktwert der Immobilie, dem Angebotspreis, der Nachfrage, weiteren Interessenten und den Bedingungen des Angebots ab.
Nicht jedes Angebot muss sofort angenommen oder abgelehnt werden.
Vielleicht liegt ein Angebot etwas unter Ihrer Vorstellung, ist aber ansonsten sehr gut.
Dann kann man miteinander sprechen.
Wichtig ist für mich, vorher zu wissen, welche Grundlage wir haben.
Was ist die Immobilie realistisch wert?
Wie hoch war die Nachfrage?
Gibt es weitere ernsthafte Interessenten?
Wie belastbar ist das Angebot?
Wer erst während der Verhandlung überlegt, welchen Preis er eigentlich akzeptieren würde, gerät schnell unter Druck.
Deshalb beginnt eine gute Kaufpreisverhandlung für mich lange vor dem ersten Gegenangebot.
Eine realistische Preisgrundlage ist dabei entscheidend. Wie Marktwert und Verkaufsstrategie zusammengehören, erläutere ich in meinem Ratgeber Den richtigen Immobilienpreis ermitteln – so geht’s wirklich.
Was mache ich bei mehreren Kaufinteressenten?
Bei mehreren Kaufinteressenten sollten Eigentümer ein klares und nachvollziehbares Verfahren wählen. Alle ernsthaften Interessenten sollten wissen, bis wann eine Entscheidung oder ein konkretes Angebot erwartet wird. Künstlicher Druck und ständig wechselnde Spielregeln sind aus meiner Sicht keine gute Grundlage für einen Immobilienverkauf.
Mehrere Interessenten sind zunächst einmal eine gute Situation für einen Verkäufer.
Aber sie können auch Unruhe erzeugen.
Plötzlich klingelt ständig das Telefon.
Einer möchte sofort eine Zusage.
Ein anderer möchte noch einmal mit seinen Eltern kommen.
Der nächste erhöht sein Angebot.
Und vielleicht sagt jemand:
„Wenn Sie mir heute zusagen, zahle ich noch 5.000 Euro mehr.“
In solchen Situationen möchte ich gerade nicht hektisch werden.
Ich möchte Ordnung hineinbringen.
Wer ist ernsthaft interessiert?
Welche Angebote liegen tatsächlich vor?
Welche Finanzierung ist nachvollziehbar?
Welche Bedingungen gibt es?
Und wann treffen wir eine Entscheidung?
Das ist für mich wesentlich professioneller, als Interessenten gegeneinander aufzuschaukeln.
Muss bei mehreren Interessenten ein Bieterverfahren durchgeführt werden?
Nein. Mehrere Kaufinteressenten bedeuten nicht automatisch, dass ein formelles oder informelles Bieterverfahren durchgeführt werden muss. Eigentümer können Angebote sammeln und anschließend anhand von Preis, Finanzierung und Bedingungen entscheiden, welcher Interessent am besten zum Verkauf passt.
Ich halte nichts davon, aus jeder gut nachgefragten Immobilie automatisch eine Auktion zu machen.
Natürlich kann Wettbewerb zwischen mehreren Interessenten Auswirkungen auf die Angebote haben.
Aber das Ziel sollte aus meiner Sicht nicht sein, möglichst viel Druck zu erzeugen.
Mein Ziel ist ein guter Kaufpreis und gleichzeitig ein Verkauf, der anschließend zuverlässig funktioniert.
Wenn mehrere Angebote eingeholt werden, sollte für die Beteiligten möglichst klar sein, wie das weitere Vorgehen aussieht.
Wann sollte ich einem Käufer zusagen?
Eine Zusage sollte aus meiner Sicht erst erfolgen, wenn Kaufpreis, Finanzierung, wesentliche Bedingungen und gewünschter Zeitplan ausreichend geklärt sind. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Käufer und Angebot tatsächlich zum geplanten Verkauf passen.
Ich würde mich nicht von einem Satz wie:
„Sie müssen sich aber heute entscheiden.“
zu einer übereilten Entscheidung drängen lassen.
Bei einer Immobilie geht es häufig um mehrere Hunderttausend Euro.
Da darf man einen Kaufinteressenten vernünftig prüfen.
Natürlich sollte man einen ernsthaften Käufer auch nicht wochenlang hinhalten.
Das gehört für mich ebenfalls zu einem fairen Umgang.
Aber ein oder zwei notwendige Prüfungen sind etwas anderes als unnötiges Zögern.
Erst Klarheit, dann Entscheidung.
Wie gehe ich mit den anderen Kaufinteressenten um?
Wenn sich der Eigentümer für einen Käufer entschieden hat, sollten andere ernsthafte Kaufinteressenten zeitnah und fair informiert werden. Solange der weitere Verkauf noch nicht ausreichend gesichert ist, sollte allerdings sorgfältig überlegt werden, wann Interessenten endgültig aus dem Prozess genommen werden.
Auch das gehört für mich zu einem vernünftigen Verkaufsprozess.
Menschen, die sich ernsthaft mit einer Immobilie beschäftigt haben, möglicherweise mehrfach vor Ort waren und ihre Finanzierung vorbereitet haben, verdienen eine klare Rückmeldung.
Ich halte wenig davon, einfach nicht mehr zu antworten.
Gleichzeitig sollte man den Verkaufsprozess nicht unnötig gefährden.
Eine mündliche Begeisterung des ausgewählten Käufers bedeutet noch nicht, dass bereits alles abgeschlossen ist.
Deshalb sollten die nächsten Schritte geordnet und zügig vorbereitet werden.
Was passiert nach der Einigung über das Kaufangebot?
Wenn sich Eigentümer und Käufer über die wesentlichen Punkte geeinigt haben, werden die Angaben für die Vorbereitung des Immobilienkaufvertrags zusammengestellt. Kaufpreis, Parteien, Übergabetermin und weitere vereinbarte Punkte müssen anschließend korrekt in den notariellen Verkaufsprozess überführt werden.
Jetzt verändert sich die Situation.
Aus einem Interessenten wird der ausgewählte Käufer.
Die Finanzierung sollte geklärt sein.
Die wesentlichen Bedingungen sollten feststehen.
Und die Informationen für den Kaufvertrag können zusammengestellt werden.
Das ist gleichzeitig die Schnittstelle zu unserem nächsten Schritt im Verkaufsprozess:
dem Notar.
Ein Kaufangebot und eine Einigung zwischen Eigentümer und Interessent ersetzen den notariellen Immobilienkaufvertrag nicht.
Genau deshalb sollte auch in dieser Phase sauber gearbeitet werden.
Welche Fehler sollten Eigentümer bei Kaufangeboten vermeiden?
Die häufigsten Fehler sind, ausschließlich auf den höchsten Kaufpreis zu schauen, die Finanzierung zu spät zu prüfen, Bedingungen zu übersehen oder sich unter Zeitdruck für einen Käufer zu entscheiden. Auch unklare Kommunikation bei mehreren Interessenten kann den Verkaufsprozess unnötig erschweren.
Besonders vermeiden würde ich:
- automatisch das höchste Kaufangebot auszuwählen,
- Finanzierung und Bonität erst kurz vor dem Notartermin zu prüfen,
- mündliche Begeisterung mit Finanzierungssicherheit zu verwechseln,
- Bedingungen eines Kaufangebots nicht genau zu klären,
- den gewünschten Übergabetermin zu spät anzusprechen,
- mehrere Angebote nur anhand des Kaufpreises zu vergleichen,
- Interessenten künstlich gegeneinander aufzuschaukeln,
- sich durch kurzfristige Ultimaten unter Druck setzen zu lassen,
- anderen ernsthaften Interessenten keine Rückmeldung zu geben,
- den nächsten Schritt einzuleiten, obwohl wichtige Punkte noch ungeklärt sind.
Ein gutes Kaufangebot ist für mich deshalb nicht einfach das Angebot mit der größten Zahl.
Es ist das Angebot, bei dem Kaufpreis, Sicherheit und Bedingungen insgesamt zusammenpassen.
Häufige Fragen zum Kaufangebot für eine Immobilie
Muss ich das höchste Kaufangebot für meine Immobilie annehmen?
Nein. Sie müssen beim Immobilienverkauf nicht automatisch den Interessenten mit dem höchsten Kaufangebot auswählen. Neben dem Kaufpreis können Finanzierung, Bedingungen, Übergabetermin und die Sicherheit der geplanten Abwicklung wichtige Entscheidungskriterien sein.
Kann ich ein Kaufangebot ablehnen?
Ein Eigentümer kann grundsätzlich entscheiden, mit welchem Kaufinteressenten er den Immobilienverkauf weiterverfolgen möchte. Bei rechtlichen Fragen zu bereits abgegebenen Erklärungen, Reservierungen oder sonstigen Vereinbarungen sollte die konkrete Situation fachkundig geprüft werden.
Was ist wichtiger: Kaufpreis oder Finanzierung?
Beides gehört zusammen. Ein guter Kaufpreis ist wichtig, aber ein besonders hohes Angebot bietet dem Eigentümer wenig Sicherheit, wenn der Interessent den Kauf anschließend nicht finanzieren kann.
Wie erkenne ich ein gutes Kaufangebot?
Ein gutes Kaufangebot enthält einen nachvollziehbaren Kaufpreis, möglichst klare Bedingungen und kommt von einem Interessenten, dessen Finanzierung und zeitliche Vorstellungen zum geplanten Verkauf passen.
Was mache ich, wenn zwei Käufer gleich viel bieten?
Bei gleich hohen Kaufangeboten können unter anderem Finanzierungssicherheit, Bedingungen, Übergabetermin, zeitlicher Ablauf und Verbindlichkeit bei der Entscheidung helfen. Der Kaufpreis ist nicht das einzige sinnvolle Auswahlkriterium.
Sollte ich Kaufinteressenten gegeneinander bieten lassen?
Das ist nicht zwingend notwendig. Bei mehreren Interessenten können Eigentümer ein klares Verfahren für die Abgabe von Angeboten festlegen. Künstlicher Druck oder ständig veränderte Bedingungen sind für einen verlässlichen Verkaufsprozess aus meiner Sicht nicht erforderlich.
Kann ich nach einem Kaufangebot noch verhandeln?
Ein Kaufangebot kann Ausgangspunkt weiterer Gespräche über Kaufpreis, Übergabetermin oder andere Punkte sein. Ob eine Verhandlung sinnvoll ist, hängt von Angebot, Nachfrage, Marktwert und der konkreten Verkaufssituation ab.
Wann sollte ich die Bonität des Käufers prüfen?
Spätestens bevor Sie sich endgültig für einen Käufer entscheiden und der notarielle Verkaufsprozess vorbereitet wird, sollte nachvollziehbar sein, wie der Kauf finanziert werden soll.
Ist ein Kaufangebot schon ein Immobilienkaufvertrag?
Nein. Der eigentliche Verkauf einer Immobilie erfolgt in Deutschland über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag. Bei Fragen zur rechtlichen Wirkung vorheriger Erklärungen oder Vereinbarungen sollte der konkrete Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Mein persönlicher Rat bei mehreren Kaufangeboten
Wenn mehrere Kaufangebote auf dem Tisch liegen, passiert etwas Interessantes.
Plötzlich wird aus einer Immobilie eine Reihe von Zahlen.
610.000 Euro.
620.000 Euro.
Vielleicht 625.000 Euro.
Und verständlicherweise wandert der Blick zuerst zur höchsten Zahl.
Ich würde an dieser Stelle noch einmal genauer hinschauen.
Wer steckt hinter dem Angebot?
Ist die Finanzierung vorbereitet?
Welche Bedingungen gibt es?
Passt der Übergabetermin?
Und wie wahrscheinlich ist es, dass wir mit diesem Käufer tatsächlich wie geplant beim Notar sitzen?
Ich habe nichts gegen das höchste Angebot.
Wenn es gleichzeitig das sicherste und passendste ist, umso besser.
Ich möchte nur nicht, dass ein Eigentümer automatisch die höchste Zahl auswählt und erst später feststellt, dass die vermeintlich beste Entscheidung die unsicherste war.
Das ist für mich wieder genau der Punkt, an dem mein Grundsatz gilt:
Die meisten Eigentümer brauchen keinen Makler. Sie brauchen zunächst Klarheit.
Beim Kaufangebot bedeutet Klarheit für mich:
Nicht nur fragen, wer am meisten bietet. Sondern wer zu welchen Bedingungen tatsächlich kaufen kann.
Wenn Sie den gesamten Verkaufsprozess von der Vorbereitung über Besichtigungen und Käuferauswahl bis zum Notartermin nachvollziehen möchten, finden Sie die einzelnen Schritte in meinem kompletten Ratgeber zum Immobilienverkauf in Hamburg.
Wenn Sie Ihre Immobilie konkret verkaufen möchten, erfahren Sie auf Immobilie verkaufen in Hamburg, wie ich Eigentümer persönlich von der Bewertung bis zur Übergabe begleite.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information rund um Kaufangebote und die Käuferauswahl beim Immobilienverkauf. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die rechtliche Wirkung von Erklärungen, Vereinbarungen, Reservierungen oder anderen Absprachen kann vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Bei konkreten rechtlichen oder finanzierungsbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige fachkundige Stelle.


