Immobilie verkaufen trotz laufendem Kredit – was passiert mit der Finanzierung?

Sep. 6, 2026 | Ratgeber

Autor: Dirk Bluhm | Immobilienmakler in Hamburg

Immobilienmakler, Eigentümerberater und Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm. Spezialisiert auf den Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Hamburg. Schwerpunkte: Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Erbschaftsimmobilien, vermietete Wohnungen und Eigentümerberatung.

Eine Immobilie verkaufen trotz laufendem Kredit ist grundsätzlich möglich. In vielen Fällen wird das bestehende Immobiliendarlehen im Zusammenhang mit dem Verkauf abgelöst und die finanzierende Bank aus dem Kaufpreis befriedigt. Eigentümer sollten deshalb frühzeitig Restschuld, Grundschuld, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und den voraussichtlichen Nettoerlös klären. Ein laufender Kredit verhindert den Immobilienverkauf also nicht – er muss aber von Anfang an in die Verkaufsplanung einbezogen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Verkauf grundsätzlich möglich: Eine noch finanzierte Immobilie kann verkauft werden.
  • Restschuld prüfen: Vor dem Verkaufsstart sollte geklärt werden, wie hoch das Darlehen zum voraussichtlichen Ablösezeitpunkt noch ist.
  • Bank frühzeitig einbeziehen: Die finanzierende Bank sollte nicht erst kurz vor dem Notartermin kontaktiert werden.
  • Vorfälligkeitsentschädigung beachten: Bei einer vorzeitigen Darlehensablösung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.
  • Grundschuld und Kredit sind nicht dasselbe: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld entspricht nicht automatisch der aktuellen Restschuld.
  • Kaufpreis richtig einordnen: Entscheidend ist nicht nur der Verkaufspreis, sondern was nach Kreditablösung und weiteren Verkaufskosten tatsächlich übrig bleibt.
  • Grundbuch muss geklärt werden: Bestehende Grundpfandrechte werden im Verkaufsprozess berücksichtigt und gegebenenfalls abgelöst beziehungsweise gelöscht.
  • Neue Immobilie geplant? In bestimmten Situationen kann mit der Bank auch über andere Lösungen als eine einfache Ablösung gesprochen werden.
  • Finanzierung gehört in die Vorbereitung: Je früher die Zahlen bekannt sind, desto sicherer lässt sich der Verkauf planen.

Inhaltsverzeichnis

Kann ich eine Immobilie trotz laufendem Kredit verkaufen?

Ja. Eine Immobilie kann grundsätzlich auch dann verkauft werden, wenn die Baufinanzierung noch nicht vollständig zurückgezahlt ist. Entscheidend ist, wie das bestehende Darlehen und die dafür eingetragenen Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Verkauf behandelt werden.

Diese Frage begegnet mir bei Eigentümern immer wieder.

Das Haus wurde vielleicht vor acht, zehn oder fünfzehn Jahren gekauft. Die Finanzierung läuft noch viele Jahre. Gleichzeitig hat sich das Leben verändert.

Die Kinder sind ausgezogen.

Ein beruflicher Wechsel steht an.

Eine Trennung verändert die Situation.

Oder das Haus passt einfach nicht mehr zum heutigen Leben.

Dann entsteht schnell der Gedanke:

„Ich kann doch noch gar nicht verkaufen. Das Haus gehört doch eigentlich noch der Bank.“

So würde ich es nicht betrachten.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob noch ein Kredit besteht.

Die entscheidende Frage lautet:

Wie hoch sind die verbleibenden Verpflichtungen und wie werden sie beim Verkauf abgewickelt?

Was passiert beim Verkauf mit dem laufenden Kredit?

Beim Verkauf einer finanzierten Immobilie wird das bestehende Darlehen häufig vorzeitig zurückgezahlt. Dazu wird ermittelt, welchen Betrag die Bank zum vorgesehenen Ablösezeitpunkt noch erhält. Die Ablösung wird anschließend mit dem Verkauf und der Kaufpreiszahlung koordiniert.

Vereinfacht sieht die Situation so aus:

Sie verkaufen eine Immobilie.

Auf dieser Immobilie liegt noch eine Finanzierung.

Die Bank hat zur Absicherung des Darlehens in der Regel eine Grundschuld.

Der Käufer möchte die Immobilie normalerweise nicht zusammen mit Ihrer persönlichen Finanzierung übernehmen.

Deshalb muss geklärt werden, wie die bestehende Belastung im Zuge des Eigentumswechsels behandelt wird.

Das ist kein ungewöhnlicher Sonderfall.

Aber es ist ein Punkt, den ich gern geklärt habe, bevor wir mitten im Verkaufsprozess stehen.

 

Was ist die Restschuld?

Die Restschuld ist der Betrag des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurde. Für einen Immobilienverkauf ist diese Zahl besonders wichtig, weil sie einen wesentlichen Einfluss darauf hat, welcher Betrag dem Eigentümer nach dem Verkauf tatsächlich verbleiben kann.

Die ursprüngliche Finanzierung sagt darüber nur begrenzt etwas aus.

Angenommen, eine Immobilie wurde mit einem Darlehen von 350.000 Euro finanziert.

Das bedeutet nicht, dass heute noch 350.000 Euro offen sind.

Durch die laufende Tilgung hat sich die Darlehenssumme reduziert.

Umgekehrt sollte man aber auch nicht einfach überschlagen:

„Ich zahle schon zehn Jahre, da kann eigentlich nicht mehr viel offen sein.“

Gerade bei langfristigen Finanzierungen kann die verbleibende Restschuld noch erheblich sein.

Deshalb würde ich mit einer konkreten Zahl arbeiten und nicht mit einem Gefühl.

 

Was passiert beim Verkauf mit der Grundschuld?

Die Grundschuld dient der Bank üblicherweise als Sicherheit für die Immobilienfinanzierung. Sie steht im Grundbuch und ist von der tatsächlichen Restschuld des Darlehens zu unterscheiden. Beim Verkauf muss geklärt werden, wie die eingetragene Grundschuld behandelt wird, damit der vereinbarte Eigentumsübergang erfolgen kann.

Hier gibt es häufig ein Missverständnis.

Im Grundbuch stehen beispielsweise 300.000 Euro Grundschuld.

Der Eigentümer hat aber vielleicht nur noch 170.000 Euro Darlehensschuld.

Dann sind nicht automatisch 300.000 Euro an die Bank zu zahlen.

Grundschuld und Restschuld sind zwei verschiedene Dinge.

Die Grundschuld ist eine Sicherheit.

Die Restschuld beschreibt dagegen, wie viel aus dem Darlehen tatsächlich noch offen ist.

Genau deshalb reicht ein Blick ins Grundbuch nicht aus, um den finanziellen Ausgang des Verkaufs zu berechnen.

 

Wann sollte ich beim Immobilienverkauf mit meiner Bank sprechen?

Die finanzierende Bank sollte möglichst frühzeitig in die Verkaufsplanung einbezogen werden. Eigentümer sollten insbesondere Restschuld, mögliche Kosten einer vorzeitigen Ablösung und den organisatorischen Ablauf klären, bevor sie sich auf einen bestimmten Nettoerlös verlassen.

Ich würde dieses Gespräch nicht auf die Woche vor dem Notartermin verschieben.

Für mich gehört es in die Vorbereitung.

Eine typische Situation am Küchentisch wäre:

Der Eigentümer sagt mir, welchen Verkaufspreis er sich vorstellt.

Dann kommt die Frage:

„Und was ist eigentlich noch bei der Bank offen?“

Wenn die Antwort lautet:

„Das müsste ich mal nachsehen“,

dann würde ich genau dort anfangen.

Nicht weil der Kredit den Verkauf verhindert.

Sondern weil wir wissen müssen, worüber wir finanziell überhaupt sprechen.

Ein geplanter Verkaufserlös ist erst dann wirklich aussagekräftig, wenn die bestehenden Verpflichtungen bekannt sind.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann entstehen, wenn ein Immobiliendarlehen während einer laufenden Zinsbindung vorzeitig zurückgezahlt wird und die gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie soll einen finanziellen Nachteil des Kreditgebers aus der vorzeitigen Rückzahlung ausgleichen.

Für Eigentümer ist das ein wichtiger Punkt, weil diese Kosten den Nettoerlös aus dem Immobilienverkauf reduzieren können.

Die Höhe lässt sich nicht seriös mit einer allgemeinen Pauschale beantworten.

Sie hängt unter anderem von der konkreten Finanzierung, dem Zeitpunkt der Ablösung und den maßgeblichen Vertragsbedingungen ab.

Außerdem gibt es Konstellationen, in denen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden kann oder eine geforderte Berechnung überprüft werden sollte.

Deshalb würde ich als Immobilienmakler niemals versuchen, einem Eigentümer seine persönliche Vorfälligkeitsentschädigung selbst auszurechnen.

Das gehört zur Bank beziehungsweise bei Zweifeln zu einer dafür fachkundigen Beratungsstelle.

Meine Aufgabe ist eine andere:

Ich möchte dafür sorgen, dass diese mögliche Position nicht erst entdeckt wird, nachdem die gesamte Verkaufsrechnung bereits aufgestellt wurde.

Wie erfahre ich die tatsächliche Ablösesumme?

Die tatsächliche Ablösesumme sollte direkt beim finanzierenden Kreditinstitut erfragt werden. Sie kann von der reinen Restschuld abweichen, weil für die vorzeitige Beendigung der Finanzierung weitere Positionen relevant sein können.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Restschuld ist nicht automatisch Ablösesumme.

Für die Verkaufsplanung möchte ich deshalb möglichst wissen:

  • Wie hoch ist die aktuelle Restschuld?
  • Wie entwickelt sie sich bis zum geplanten Verkaufszeitpunkt?
  • Kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen?
  • Welche weiteren Voraussetzungen nennt die Bank für die Ablösung?
  • Wie wird mit der eingetragenen Grundschuld verfahren?

Erst dann lässt sich die finanzielle Seite des Verkaufs deutlich besser einordnen.

 

Was passiert beim Verkauf mit dem Kaufpreis?

Ist die verkaufte Immobilie noch finanziert und dient sie der Bank als Sicherheit, kann ein Teil des Kaufpreises zur Ablösung der bestehenden Finanzierung verwendet werden. Der verbleibende Betrag steht dem Verkäufer entsprechend der vertraglichen Abwicklung zu.

Vereinfacht gesagt:

Der Verkaufspreis landet nicht zwangsläufig vollständig auf dem Konto des Verkäufers und erst danach überweist dieser irgendwann seine Restschuld.

Die Ablösung bestehender Grundpfandrechte wird in den Verkaufsprozess eingebunden.

Das ist auch für den Käufer wichtig.

Denn er möchte sicher sein, dass die Immobilie so übertragen werden kann, wie es im Kaufvertrag vereinbart wurde.

 

Wie berechne ich meinen tatsächlichen Nettoerlös?

Der Nettoerlös eines Immobilienverkaufs ist nicht mit dem Kaufpreis gleichzusetzen. Vom erzielten Preis können unter anderem die Ablösung der Restfinanzierung, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und weitere verkaufsbezogene Kosten abzuziehen sein.

Genau deshalb halte ich die Frage „Was bekomme ich für mein Haus?“ allein für zu kurz gedacht.

Eigentlich müssen Eigentümer zwei Fragen stellen:

Was ist die Immobilie am Markt realistisch wert?

Und:

Was bleibt mir nach dem Verkauf tatsächlich?

Das sind zwei unterschiedliche Zahlen.

Ein stark vereinfachtes Beispiel:

Eine Immobilie wird für 600.000 Euro verkauft.

Noch offen sind 180.000 Euro Finanzierung.

Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Kosten im Zusammenhang mit der Ablösung und dem Verkauf.

Dann sind 600.000 Euro eben nicht der Betrag, über den der Eigentümer anschließend frei verfügen kann.

Welche weiteren Positionen auftreten können, erläutere ich ausführlicher in meinem Ratgeber Kosten beim Immobilienverkauf in Hamburg – was zahlt der Verkäufer?.

Für eine gute Verkaufsentscheidung interessiert mich deshalb nicht nur der Kaufpreis. Mich interessiert der realistische Betrag, der am Ende übrig bleibt.

Was passiert, wenn der Kaufpreis nicht zur Ablösung des Kredits reicht?

Reicht der Verkaufserlös nicht aus, um die für die Ablösung erforderlichen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, muss die Finanzierungslücke vor dem Verkauf geklärt werden. Eigentümer sollten deshalb Restschuld und realistischen Marktwert möglichst früh gegenüberstellen.

Das ist einer der Gründe, warum ich einen Verkauf nicht mit einem Wunschpreis beginnen würde.

Nehmen wir an:

Ein Eigentümer benötigt mindestens 500.000 Euro, damit seine persönliche Rechnung funktioniert.

Der Markt gibt für die Immobilie realistisch aber nur 450.000 Euro her.

Dann löst ein Angebotspreis von 525.000 Euro dieses Problem nicht.

Er verschiebt es nur.

Der Markt kennt die private Finanzierungsrechnung des Verkäufers nicht.

Der Wert einer Immobilie entsteht nicht aus der Summe, die ein Eigentümer benötigt.

Deshalb sollte zunächst ein realistischer Immobilienwert ermittelt und dieser anschließend den finanziellen Verpflichtungen gegenübergestellt werden.

Erst dann kann man entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf sinnvoll umsetzbar ist.

 

Was passiert mit dem Kredit, wenn ich eine neue Immobilie kaufen möchte?

Wer nach dem Verkauf eine andere Immobilie kaufen möchte, sollte frühzeitig mit seiner Bank über die bestehende Finanzierung und mögliche Lösungen sprechen. Je nach Vertrag, neuer Immobilie und Sicherheiten können unterschiedliche Wege infrage kommen; eine automatische Übertragung des alten Kredits gibt es jedoch nicht.

Das ist besonders interessant, wenn die bestehende Finanzierung noch günstige Konditionen hat.

Dann kommt verständlicherweise die Frage:

„Kann ich den Kredit nicht einfach mitnehmen?“

Ob und wie eine bestehende Finanzierung mit einer neuen Sicherheit fortgeführt werden kann, muss mit der Bank geklärt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise eine andere Immobilie als Ersatzsicherheit eine Rolle spielen.

Das ist aber keine Entscheidung, die der Immobilienmakler trifft.

Und ich würde auch nicht versprechen:

„Das macht die Bank schon.“

Mein Rat wäre vielmehr:

Wenn Verkauf und Neukauf miteinander zusammenhängen, sprechen Sie mit der finanzierenden Bank, bevor beide Vorgänge zeitlich voneinander abhängig werden.

Welche Rolle spielt der Notar bei einem Verkauf mit laufendem Kredit?

Der Notar koordiniert im Rahmen des Kaufvertrags und seiner Abwicklung unter anderem die Voraussetzungen, die für die vereinbarte Eigentumsübertragung und Kaufpreiszahlung erfüllt sein müssen. Bestehende Grundpfandrechte werden dabei berücksichtigt.

Für Eigentümer bedeutet das:

Sie müssen nicht selbst versuchen, Grundbuch, Bank, Käufer und Kaufpreiszahlung irgendwie miteinander zu koordinieren.

Der notarielle Kaufvertrag und die anschließende Abwicklung schaffen dafür einen geregelten Rahmen.

Trotzdem müssen die notwendigen Informationen verfügbar sein.

Deshalb hilft es enorm, wenn bereits vor dem Notartermin bekannt ist, welche Bank beteiligt ist und welche Finanzierung beziehungsweise Grundschuld besteht.

Unser eigener Spezialratgeber zum Notartermin beim Immobilienverkauf folgt später innerhalb dieser Ratgeber-Serie. Bis dahin vertieft der komplette Ratgeber zum Immobilienverkauf in Hamburg den gesamten Ablauf vom Verkaufsstart bis zur Übergabe.

 

Warum sollte die Finanzierung vor der Preisstrategie geklärt sein?

Die private Restschuld bestimmt nicht den Marktwert einer Immobilie. Sie ist aber für die persönliche Verkaufsentscheidung des Eigentümers wichtig. Deshalb sollten Marktwert, Angebotspreis und verbleibende Finanzierung getrennt betrachtet und anschließend gemeinsam in die Verkaufsplanung einbezogen werden.

Dieser Unterschied ist für mich zentral.

Der Markt fragt nicht:

Wie viel Kredit hat Dirk noch?

Wie viel Geld braucht die Eigentümerin für die nächste Wohnung?

Wie hoch war damals der Kaufpreis?

Der Markt bewertet die Immobilie heute.

Deshalb kann ich den Angebotspreis nicht einfach so festlegen, dass nach Abzug des Kredits genau der gewünschte Betrag übrig bleibt.

Wie Marktwert und Angebotspreis zusammenhängen, erkläre ich ausführlich in Den richtigen Immobilienpreis ermitteln – so geht’s wirklich.

Und gerade bei einer noch hohen Restschuld ist ein überhöhter Angebotspreis besonders verführerisch.

Warum diese Strategie nach hinten losgehen kann, lesen Sie unter Immobilienpreis zu hoch angesetzt – welche Folgen hat ein falscher Angebotspreis?.

Die Finanzierung erklärt, was Sie persönlich benötigen. Der Marktwert erklärt, was der Markt voraussichtlich trägt. Beides darf man nicht miteinander verwechseln.

Welche Fehler sollten Eigentümer bei einem Verkauf mit laufendem Kredit vermeiden?

Der größte Fehler besteht darin, den Immobilienverkauf zu planen, ohne die aktuelle Finanzierung genau zu kennen. Restschuld, mögliche Ablösekosten und Grundschuld sollten geklärt sein, bevor aus einem angenommenen Verkaufspreis ein vermeintlicher Nettoerlös berechnet wird.

Besonders vermeiden würde ich:

  • die Restschuld nur grob zu schätzen,
  • die Grundschuld mit der tatsächlichen Darlehensschuld gleichzusetzen,
  • eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung komplett zu ignorieren,
  • die Bank erst kurz vor dem Notartermin anzusprechen,
  • den gewünschten Nettoerlös mit dem Marktwert der Immobilie zu verwechseln,
  • einen zu hohen Angebotspreis anzusetzen, nur weil eine hohe Restschuld besteht,
  • Verkauf und anschließenden Neukauf zeitlich zu planen, ohne die Finanzierung vorher zu klären,
  • von einem Immobilienmakler eine verbindliche Kredit- oder Vorfälligkeitsberechnung zu erwarten.

Für mich gehört die Finanzierung deshalb bereits in die Vorbereitung des Immobilienverkaufs.

Nicht weil ich die Arbeit der Bank übernehmen möchte.

Sondern weil ein guter Immobilienverkauf nur dann planbar ist, wenn die wichtigen Zahlen auf dem Tisch liegen.

 

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf trotz laufendem Kredit

Kann ich mein Haus verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?

Ja. Ein Haus kann grundsätzlich auch mit einer noch laufenden Immobilienfinanzierung verkauft werden. Die bestehende Finanzierung und die dafür eingetragenen Sicherheiten müssen im Verkaufsprozess entsprechend berücksichtigt und gegebenenfalls abgelöst werden.

Muss ich meinen Immobilienkredit beim Verkauf sofort zurückzahlen?

Häufig wird die bestehende Finanzierung im Zusammenhang mit dem Verkauf abgelöst. Welche konkrete Lösung gilt, hängt jedoch vom Darlehensvertrag, der Bank und der persönlichen Situation ab.

Was ist der Unterschied zwischen Restschuld und Grundschuld?

Die Restschuld ist der tatsächlich noch offene Darlehensbetrag. Die Grundschuld ist dagegen eine im Grundbuch eingetragene Sicherheit und kann deshalb deutlich höher sein als die aktuelle Restschuld.

Fällt beim Hausverkauf immer eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nein. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht automatisch bei jedem Immobilienverkauf an. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser gegebenenfalls ist, hängt von der konkreten Finanzierung und weiteren Voraussetzungen ab.

Wer sagt mir, wie hoch meine Vorfälligkeitsentschädigung ist?

Die konkrete Ablösesumme und eine gegebenenfalls verlangte Vorfälligkeitsentschädigung sollten Sie bei Ihrem Kreditinstitut erfragen. Bestehen Zweifel an der Berechnung, kann eine unabhängige fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

Kann der Käufer meinen Immobilienkredit übernehmen?

Eine Übernahme der bestehenden Finanzierung durch den Käufer erfolgt nicht automatisch. Ob eine solche Gestaltung überhaupt möglich ist, hängt unter anderem vom Kreditvertrag, der Bank und der Bonität des möglichen neuen Darlehensnehmers ab.

Was passiert, wenn der Verkaufspreis niedriger als die Restschuld ist?

Reicht der Verkaufserlös nicht aus, um die erforderliche Ablösesumme zu decken, muss die verbleibende Finanzierungslücke geklärt werden. Deshalb sollten Eigentümer Marktwert und bestehende Verpflichtungen vor dem Verkaufsstart gegenüberstellen.

Kann ich meinen günstigen Immobilienkredit für ein neues Haus behalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können mit der Bank alternative Lösungen besprochen werden, beispielsweise im Zusammenhang mit einer anderen Sicherheit. Ob das möglich ist, muss für die konkrete Finanzierung geprüft und mit dem Kreditinstitut vereinbart werden.

Mein persönlicher Rat bei einer noch finanzierten Immobilie

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und der Kredit noch läuft, würde ich nicht mit dem Immobilienportal beginnen.

Ich würde auch nicht zuerst überlegen, welchen Wunschpreis wir in die Anzeige schreiben.

Ich würde drei Zahlen auf den Küchentisch legen:

den realistischen Marktwert, die voraussichtliche Ablösesumme und die weiteren Kosten des Verkaufs.

Dann haben wir eine Grundlage.

Vielleicht stellt sich heraus, dass alles völlig unproblematisch ist.

Vielleicht ist die Restschuld längst deutlich niedriger als gedacht.

Vielleicht gibt es aber auch einen Punkt, den wir vor dem Verkauf mit der Bank klären müssen.

Beides ist besser, als es erst nach einem Kaufangebot herauszufinden.

Genau hier passt mein Grundsatz:

Die meisten Eigentümer brauchen nicht zuerst einen Makler. Sie brauchen zunächst Klarheit.

Und bei einer noch finanzierten Immobilie gehört die Finanzierung zu dieser Klarheit dazu.

Wenn Sie den gesamten Verkaufsprozess von der Bewertung bis zur Übergabe kennenlernen möchten, finden Sie die einzelnen Schritte in meinem kompletten Ratgeber zum Immobilienverkauf in Hamburg.

Wenn Ihr Verkauf bereits konkret geplant ist, finden Sie auf Immobilie verkaufen in Hamburg weitere Informationen zu meiner persönlichen Begleitung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über typische Fragen beim Verkauf einer noch finanzierten Immobilie. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Ob und zu welchen Bedingungen ein Darlehen vorzeitig abgelöst, fortgeführt oder mit einer anderen Sicherheit verbunden werden kann und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, hängt vom jeweiligen Darlehensvertrag und der persönlichen Situation ab. Verbindliche Angaben zu Ihrer Finanzierung erhalten Sie von Ihrem Kreditinstitut beziehungsweise einer hierfür qualifizierten unabhängigen Beratungsstelle.

Über Dirk Bluhm

Hinter jeder Immobilie steckt eine Geschichte. Genau deshalb bin ich Immobilienmakler geworden.

Mein Name ist Dirk Bluhm und ich bin Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm in Hamburg. Ich begleite Eigentümer beim Verkauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Mehrfamilienhäusern in Hamburg und Umgebung.

In den vergangenen Jahren habe ich zahlreiche Eigentümer kennengelernt, die vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen standen. Manche mussten das Elternhaus verkaufen, andere eine geerbte Wohnung. Wieder andere standen vor einem Umzug, einer Scheidung oder der Frage, wie sie ihre Immobilie im Alter sinnvoll nutzen können.

Dabei habe ich festgestellt, dass die meisten Menschen nicht zuerst einen Makler suchen. Sie suchen Klarheit. Sie möchten wissen, was ihre Immobilie wert ist, wie der Verkaufsprozess abläuft und welche Entscheidung für ihre persönliche Situation die richtige ist.

Genau dabei möchte ich helfen.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Immobilienbewertung und dem Verkauf von Wohnimmobilien in Hamburg. Dazu gehören unter anderem Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Mehrfamilienhäuser in Stadtteilen wie Wandsbek, Rahlstedt, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Winterhude, Eimsbüttel und dem Alstertal.

Die Inhalte auf dieser Webseite basieren auf Erfahrungen aus meiner täglichen Arbeit mit Eigentümern. Ich teile hier Wissen rund um Immobilienbewertung, Immobilienverkauf, Preisfindung, Vermarktung, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlungen, Notartermine und die erfolgreiche Übergabe von Immobilien.

Mein Ziel ist es, Eigentümern verständliche Informationen, nachvollziehbare Empfehlungen und Orientierung für wichtige Entscheidungen zu geben. Offen, ehrlich und ohne unnötiges Fachchinesisch.

Wenn Sie sich gerade mit dem Gedanken beschäftigen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren möchten, freue ich mich auf ein persönliches Gespräch.

Vielleicht beginnt auch Ihre Immobiliengeschichte mit einer Tasse Kaffee und einer unverbindlichen Frage.

Dirk Bluhm auf einen Blick

  • Immobilienmakler in Hamburg
  • Inhaber von HAMBURG IMMOBILIEN Dirk Bluhm
  • Schwerpunkt: Immobilienbewertung und Immobilienverkauf
  • Tätigkeitsgebiet: Hamburg und Umgebung
  • Themengebiete: Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Erbschaftsimmobilien, vermietete Wohnungen und Eigentümerberatung

Jetzt anrufen und Termin vereinbaren:
Telefon: 040-950653232

Kontaktieren Sie mich

Ich melde mich in Kürze bei Ihnen. Sie müssen bei unserem ersten Gespräch noch nichts entscheiden.